Hallo zusammen!
Nachdem ich den Tip von PAPS aus diesem Thread
http://pleite-was-nun.info/Forum-top-Was-bedeutet--geht-die-Erstattung-in-die-Insolvenzmasse---3566.html#msg17226 nachgekommen bin und mir den Freibetrag auf der LSK eintragen lassen habe für 2009 hat sich vor einer Woche mein TH gemeldet und verlangt das ich eine Steuererklärung für 2008 abgeben muss. Ich habe bis dato noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
Also habe ich beim TH angerufen und eine Sachbearbeiterin sagte mir das es KEIN Pflicht besteht eine Steuererklärung einzureichen wenn noch nie eine eingereicht wurde beim Finanzamt. Doch einen Tag später hat ein anderer Sachbearbeiter angerufen und gefordert das ich die Erklärung bis zum 20. Juli 2009 einreichen müsse da das Gericht dies verlange.
Ich habe hier gelesen:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Einkommensteuerrueckerstattung--4334.html#msg21190 das in der WVP den TH dies nichts angeht.
Über einen Eintrag wie Nachtragsverteilung habe ich nichts im Gerichtsschreiben gefunden.
Fragen:
1) Bin ich nun verplichtet eine Erklärung einzurichen oder nicht?
2) Kann der TH darauf bestehen?
3) Schadet ein nicht nachkommen meiner WVP?
4) Ist es üblich das alle Lohnabrechnungen als Kopie eingreicht werden müssen? Tritt der TH nicht mit dem AG in Kontakt und klärt alles?
Info: In der WVP seit Mai 2008Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
MfG