hallo

mein mann und ich sind voll berufstätig und auch beide seit ende 2005 in der privatinsolvenz, bzw. seit 2006 in der wohlverhaltensphase.da ich erst seit mitte letzten jahres voll berufstätig bin, hatten wir vorab die jahre immer die lohnsteuerklassenkonstellation 3/5.und als ich anfang des jahres unsere einkommensteuererklärung gemacht habe, hab ich fast nen schock bekommen; knappe 600 € nachzahlung!

naja, deswegen haben wir jetzt in die steuerklasse 4/4 gewechselt.
ab 1. 4. wird das dann bei der lohnabrechnung berücksichtigt.
nun meine frage: wie wird jetzt der pfändbare beitrag berechnet, bzw. wie werden unsere beiden gemeinsamen kinder berücksichtig? ich hatte vorher lohnsteuerklasse 5, mein mann 3 und beide kindern auf seiner karte, dementsprechend wurden laut der tabelle auch 2 unterhaltspflichtige personen berücksichtigt.
und nun? ich habe jetzt ja nun auch 2 kinder auf der karte, mein mann ja auch noch.wie wird das jetzt berücksichtigt?
mein mann und ich haben jetzt also 2 unterhaltspflichtgtige personen und die müssen lt. pfändungstabelle bei jedem von uns anerkannt und berücksichtigt werden??

vielen dank für die antworten!
liebe grüße