Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:18:32 *
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Autor Thema: Lohnsteuerrückerstattung in der WVP  (Gelesen 3307 mal)
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Fenchurch
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« am: 22. Dezember 2009, 10:52:52 »

Hallo zusammen,
ich bin seit Juli 2009 in der WVP, mein Mann erwartet den Abschluss seines Verfahrens, dies müsste in den nächsten Wochen soweit sein. Unser Insoverfahren begann im Nov. 07. Im Oktober habe ich mit unserem IV telefoniert und ihn gefragt, was ich bezüglich der Steuererstattung machen soll, fällig ist noch die Steuererklärung für 07 und 08 (und jetzt ja auch bald 09). Er sagte wörtlich: "Ja, die müssen Sie unbedingt machen, die Steuerrückzahlung dürfen Sie nicht behalten, aber das Geld wird für die Zahlung der Verfahrenskosten benutzt". Jetzt habe ich aber hier irgendwo gelesen, dass ich die Steuererklärung gar nicht selbst machen darf,   nono sondern das der IV das machen muss und ich ihm lediglich die nötigen Dokumente zur Verfügung stellen muss. Ist das 100%ig korrekt? Es wäre mir nämlich unangenehm, dem guten Mann seine Pflichten zu erläutern (ist ein Netter  cheesy. .
Und wie geht das mit der Lohnsteuer 09. Da ich seit Juli in der WVP bin, kann ich meines Erachtens dann die Hälfte der Rückerstattung behalten. Wie macht man das dann technisch? Reicht der IV für die eine Hälfte ein und ich für die andere?  dntknw
Danke für eure Antworten!
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« Antworten #1 am: 22. Dezember 2009, 17:24:07 »

Getrennt oder zusammen veranlagt?
Wer erwartet eine Rückzahlung?
Sie, ihr Mann, beide?
Nachtragsverteilung bei Ihnen angeordnet?
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« Antworten #2 am: 22. Dezember 2009, 19:16:18 »

Ich habe nochmal sämtliche Schreiben vom Amtsgericht durchgewühlt - es steht nirgendwo etwas über eine Nachtragsverteilung. Was hat es damit denn auf sich?
Mein Mann und ich haben uns im Februar 09 getrennt.  Wir waren sonst steuerlich immer zusammen veranlagt. Ich arbeite und bin daher in Steuerklasse 3, er ist Pensionär und in Steuerklasse 5. Ich erwarte auf alle Fälle eine Rückerstattung, schon wegen der Fahrtkosten zur Arbeit, das war immer der dickste Batzen, der zurück kam.
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« Antworten #3 am: 23. Dezember 2009, 19:06:13 »

Da Sie in der WVP sind, müssen Sie jetzt die Erklärung wieder selber erstellen.

Theoretisch bliebe die Erstattung ihnen.
Ich befürchte aber, dass für 07 und 08 sowie Anteilig für 09 noch eine Nachtragsverteilung kammen könnte.

Auf jeden Fall sollten Sie die getrennte Berechnung und Auszahlung mit der Steuererklärung beantragen (keine getrennte Veranlagung), dann wird ihr Anteil an der Erstattung berechnet und ihnen zugewiesen.
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« Antworten #4 am: 24. Dezember 2009, 09:58:05 »

Vielen Dank für die Antwort! Und frohe Feiertage!
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« Antworten #4 am: 24. Dezember 2009, 09:58:05 »



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« Antworten #5 am: 28. Juni 2010, 09:09:35 »

Hallo, bei mir hat sich Neues ergeben. Ich habe jetzt die Lohnsteuer für 2007 eingereicht und einen für mich nicht verständlichen Bescheid des Finanzamts mit handschriftlichen Anmerkungen bekommen (deren Programm ist wohl nicht auf Insolvenzler vorbereitet). Ausgedruckt wurde eine Rückerstattung von 1705,- Euro, handschriftlich vermerkt: Ihr Guthaben beträgt 344,- Euro. Über die Verwendung des Guthabens werden Sie gesondert informiert.
Habe beim Finanzamt angerufen und mir wurde gesagt, dass der Betrag voll (auch das sog. Guthaben) an den Treuhänder geht, da ich ja in 2007 in Insolvenz war. Soweit, so gut: ABER:

Was mich nun wundert, ist, dass vom Amtsgericht bis heute keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde. Durfte das Finanzamt dann überhaupt so handeln (mein Verfahren ist im Juli 2009 beendet worden)? Lohnt sich eine Beschwerde oder wird die Nachtragsverteilung dann sowieso noch kommen?
Bin gespannt auf Ihre Meinung.
« Letzte Änderung: 28. Juni 2010, 09:21:25 von Fenchurch » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 28. Juni 2010, 09:34:01 »

Guten Morgen,

wenn Ich das richtig verstanden haben ist Ihr Verfahren bereits abgeschlossen und Sie befinden sich in der WVP. Es ist keine Nachtragsverteilung angeordnet.

Somit verbleibt meiner Meinung nach die Erstattung bei Ihnen. Wie schon von Feuerwald geschrieben.

Eine Nachtragsverteilung könnte gem. § 203 Inso auf Antrag des TH oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen angeordnet werde.

.
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« Antworten #7 am: 28. Juni 2010, 09:59:40 »

Ja, das sehe ich auch so, aber was ist jetzt der nächste Schritt? Soll ich ans Finanzamt schreiben und das Geld zurückfordern? Kann ich das frei formulieren oder sollte ich einen Anwalt einschalten?
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Fallera
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« Antworten #8 am: 28. Juni 2010, 10:40:57 »

mmh, sie müssten der Überweisung wiedersprechen und denen Ihren Aufhebungsbeschluss zusenden. Begründung: Fehlende Nachtragsverteilung im Aufhebungsbeschluss.
 Allerdings läuft sowas soweit ich weiß schlussendlich über das Insolvenzgericht und die könnten eine Nachtragsverteilung für den Verfahrenszeitraum anordnen!
Der Beträgb bei Ihnen jedoch nur 2 Monate in 2007 oder?

« Letzte Änderung: 28. Juni 2010, 10:51:02 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 28. Juni 2010, 10:51:20 »

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na toll - dann lohnt es sich gar nicht, zu widersprechen. Ich hab's schon befürchtet. Werde jetzt also meinen - nicht zuletzt dank dieses Forums - gut informierten Schnabel halten. Für den 2008er werde ich mir aber nicht mehr viel Mühe geben, mir ist ja wurscht, wie hoch die Erstattung dann wird.  whistle

Danke für die Auskunft.
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« Antworten #10 am: 28. Juni 2010, 10:56:51 »

mmh, sie müssten der Überweisung wiedersprechen und denen Ihren Aufhebungsbeschluss zusenden. Begründung: Fehlende Nachtragsverteilung im Aufhebungsbeschluss.
 Allerdings läuft sowas soweit ich weiß schlussendlich über das Insolvenzgericht und die könnten eine Nachtragsverteilung für den Verfahrenszeitraum anordnen!
Der Beträgb bei Ihnen jedoch nur 2 Monate in 2007 oder?

ähm - das würde dann heißen, ich würde den größten Batzen aus 2007 doch noch bekommen? Weil das Verfahren erst im November 2007 eröfffnet wurde?
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Fallera
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« Antworten #11 am: 28. Juni 2010, 11:02:42 »

Würde logisch klingen oder!
Ich würde ja sagen!

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« Antworten #12 am: 28. Juni 2010, 11:15:49 »

 juchu
dann sehe ich ja doch wieder einen Silberstreif am Horizont!!!
Ich schreibe jetzt sofort dem FA und schicke den Beschluss mit.
Danke!
Ich werde mich nochmal melden und berichten, wie es weitergegangen ist.
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Maurice Garin
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« Antworten #13 am: 01. Juli 2010, 14:44:46 »

Würde logisch klingen oder!
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Hallo,

ich würde eher sagen nein.

Soweit der Erstattungsanspruch aus 2007 vor der Insolvenzeröffnung entstanden ist, hätte er im lfd. Verfahren zur Masse gehört. Also wird er von einer Nachtragsverteilung auch erfasst.

Da eine Nachtragsverteilung aber offensichtlich nicht angeordnet wurde, würde ich schnellstmöglich dem FA mitteilen, dass es nicht mit schuldbefreiender Wirkung an den TH auszahlen kann. Und im Zweifel gleich einen Abrechnungsbescheid beantragen. Der wird aber eher nicht nötig sein, weil sich im FA daraufhin vermutlich jemand mit der Sache befassen wird, der sich auch auskennt.

Wenn es blöd läuft, wird der TH in der Zwischenzeit aber einen Antrag auf Nachtragsverteilung stellen und das Geld ist wieder perdue.

Gruß

MG
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« Antworten #14 am: 01. Juli 2010, 19:22:57 »

Ja, das klingt gut.
Da das Insolvenzverfahren erst 2009 aufgehoben wurde, gilt für 2007 das alles-oder-nichts-Prinzip. Aufrechnen scheint das FA nicht zu können.
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Tags: Lohnsteuer Aufgaben des IV 
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