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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 00:19:22 *
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Autor Thema: Lohnsteuerrückestattungen  (Gelesen 790 mal)
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« am: 20. November 2007, 16:25:10 »

Hallo ich bin neu hier und habe mal eine Frage
Ich lese immer wieder das der Lohnsteuerjahresausgleich in der WVP nicht kommplett an den Treuhänder geht.  Wie ist das genau ???
Den jetzt hat der Treuhänder die Komplette Rückerstattung für 2006 ca 3900,00
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« Antworten #1 am: 20. November 2007, 22:53:29 »

Hallo,

schon tausend mal beantwortet.  whistle

Innerhalb des Insoverfahrens komplett zur Masse. In der WVP komplett an den Schuldner oder das Finanzamt (falls Gläubiger im Verfahren) rechnet auf.

Ist die Insolvenz mitten im Jahr beendet wurden z.B. am 31.07., dann kann der Insolvenzverwalter eine Nachtragsverteilung beantragen, was bedeuten würde, dass die Steuererstattung für die Zeit bis 31.07. in die Masse geht und der Rest an den Schuldner.

MfG

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« Antworten #2 am: 20. November 2007, 23:47:54 »

Sorry das schon 1000 mal beantwortet und immer noch nicht so recht verstanden :sad:
                       ?????   falls Gläubiger im Verfahren) rechnet auf.  ???????
wäre doch kein Insolvens wenn keine Gläubiger dabei sind ????????


         in die Masse ??????   geht und der Rest an den Schuldner. ???????
Was heist das  Was ist die Masse

Ich habe viel darüber gelesen im Forum  kann deshalb aber nicht alles verstehen

und wen es nervt der sollte nicht antworten aber vieleicht der der nachvollziehen kann
das nicht jeder damit sofort klar kommt .
Also an alle die nicht unbedingt mit dem Satz beginnen schon1000 x
beantwortet denoch vielen Dank
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 21. November 2007, 11:48:31 »

Hallo,

schon 1000 x beantwortet ach ne darf ich ja nicht.  wink Gestehen Sie mir doch zu, dass ich durch die Blume auf die Suchfunktion des Forums hinweise, hab doch sonst nichts zu lachen.  rougi

Die Fragen, mit denen Sie sich jetzt beschäftigen, sollte man eigentlich vor Insolvenz beschäftigen. So genug der Tadel.

Masse ist das,was der Insolvenzverwalter kassiert (mal ganz grob gesprochen). Das (falls Gläubiger im Verfahren) bezeiht sich auf das Finanzamt, deswegen stehts ja auch dahinter in Klammern. Also wenn Finanzamt Gläubiger in Ihrem Verfahren ist, dann können die in der Wohlverhaltensphase aufrechnen.

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 21. November 2007, 11:48:31 »


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« Antworten #4 am: 21. November 2007, 15:16:02 »

Vielen Dank für die Antwort.
Nun habe ich mit dem TH und der Schuldnerberatung gesprochen und beide meinen
das die Lohnsteuerrückerstattung  in den nächsten 6 Jahren an den TH geht.
Sollte das nicht der Fall sein ?? haben Sie einen Tipp wie ich das diesen Leuten Klarmache
und an wenn wendet man sch in der Insolvenz um seine Rechte durchzusetzen muss ja auch in der finanziell angespannten Lage günstig sein.     GrusssVermaster
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