Hallo,
schon 1000 x beantwortet ach ne darf ich ja nicht.

Gestehen Sie mir doch zu, dass ich durch die Blume auf die Suchfunktion des Forums hinweise, hab doch sonst nichts zu lachen.

Die Fragen, mit denen Sie sich jetzt beschäftigen, sollte man eigentlich vor Insolvenz beschäftigen. So genug der Tadel.
Masse ist das,was der Insolvenzverwalter kassiert (mal ganz grob gesprochen). Das (falls Gläubiger im Verfahren) bezeiht sich auf das Finanzamt, deswegen stehts ja auch dahinter in Klammern. Also wenn Finanzamt Gläubiger in Ihrem Verfahren ist, dann können die in der Wohlverhaltensphase aufrechnen.
MfG
ThoFa