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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:36:13 *
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Autor Thema: Lohnsteuerrückzahlung Insolvenz ?  (Gelesen 2203 mal)
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jojooo
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« am: 14. August 2009, 10:18:44 »

Hallo, ich hatte meine Lohnsteuererklärung schon lange gemacht, nun bekomme ich sie aber leider jetzt erst wieder!
Ich bin jetzt aber seid gut 2 Wochen in der Privat Insolvenz!

Darf ich die Rückzahlung von 500€ behalten ?

Wir müssen hier echt mal renovieren, und dafür war das Geld eigentlich auch direkt gedacht  heulen
Ich bin Harz4 empfänger Wohne mit Freundin und unseren 2 Kindern zusammen!

Darf ich das Geld behalten ? oder nur einen teil ?
Oder haben wir ganz Pech gehabt :(
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 14. August 2009, 10:48:26 »

Oder haben wir ganz Pech gehabt :(

-> "Ihre" Steuererstattung fällt der Insolvenzmasse zu und ist leider ganz verloren. Da Sie von "Wir"  sprechen: Das betrifft natürlich nur den, der im Insolvenzverfahren ist.
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jojooo
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« Antworten #2 am: 14. August 2009, 11:31:17 »

Naja von wir, spreche ich, da es doch eine Pfändungsgrenze gibt.
Also einen bestimmten betrag darf man behalten.
Hierbei werden aber nicht nur ich berechnet, sondern auch die Kinder.
Also wie der Anwalt gesagt hat, sind bei mir ca.1500€ (wegen der beiden Kinder) unfändbar.
Bekommen, tue ich ja aber nur den Harz4 satz.
Wenn ich Harz4 plus Lohnsteuer rückzahlung berechne, habe ich die 1500€ nicht ereicht.
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 14. August 2009, 12:01:47 »

die Steuererstattung ist keine Lohnzahlung und somit im eröffneten Insolvenzverfahren gänzlich pfändbar und an den TH abzuführen.



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jojooo
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« Antworten #4 am: 14. August 2009, 15:23:06 »

UNd was kann passieren, wenn ich es nicht melde ?
Ich habe kein Konto, also wird mir ein Check ausgestellt...
Muss ich es dann zurückzahlen, oder bin ich aus dem verfahren raus ?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. August 2009, 15:23:06 »



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paps
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« Antworten #5 am: 14. August 2009, 18:58:14 »

Selbst der Gedanke daran kann tödlich sein. uneinsichtig
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
jojooo
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« Antworten #6 am: 14. August 2009, 21:02:53 »

Solche gedanken kommen einem halt wenn man sich ewig drauf freut, und das ausgerechnet, 2 wochen nach eröffnung passiert!
Wir bekommen für 4 Personen (2 erwachsene und 2 kinder), gerade mal 300€ harz4
Das Geld währe die möglichkeit gewesen, mal das kinderzimmer zu renovieren und ihnen mal ein paar neue anziehsachen zu kaufen!
Was kann den da passieren ? Flieg ich dann raus ?
Wenn ja, kann ich auch ein zweites mal in die insolvenz ?

ob sich das jetzt um nen halbes jahr verschiebt oder so, ist ja nicht schlimm
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juergengrisu
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« Antworten #7 am: 14. August 2009, 22:18:14 »

Hi  hi
Nein dann ist 10 Jahre Sendepause die RSB wird versagt usw... und leider auch die für die nächste Inso.... denn ,,wurde die inso vor 10 Jahren versagt ist das wohl dann auch ein Versagungsgrund...
Ich weiß wie das ist wenn das Geld knapp ist hab nicht mal 600 € Rente kann man bei der Arge nicht so was beantragen was dann auch ,,erlaubt behalten werden darf''????

beste grüße juergengrisu
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Feuerwald
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« Antworten #8 am: 15. August 2009, 00:02:52 »

Nein dann ist 10 Jahre Sendepause

-> das zwar nicht, siehe § 290 InsO, aber es gibt halt Spielregeln, die man benachten sollte.
 



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jojooo
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« Antworten #9 am: 15. August 2009, 02:06:28 »

Ist den wirklich gesagt, das ich wenn ich es jetzt nicht melde, sofort rausfliege ?
Erstmal müssen sie es ja erfahren, ich denke das wird passieren.
Aber was dann ?
Stellen die echt wegen einem fehler direkt die insolvenz ein ?

Oder gibts da ne verwarnung oder halt rückzahlungspflicht ?
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