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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:37:26 *
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Autor Thema: Mahnbescheid  (Gelesen 381 mal)
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pinguin48
Grünschnabel
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Beiträge: 43

Danke
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« am: 05. November 2011, 16:04:55 »

Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt:
Aufgrund Kauf einer Immobilie Vorbereitung PI Mitte 2009 (vermietet Miete kommt vom Sozialamt)
Erö. Pi Jan 2010, Freigabe Immo durch TH Dez. 2010 gleichzeitig Zwangsverwaltung angeordnet.Pi noch im offenen Verfahren

Heute kam Mahnbescheid über Rückstände Wohn/Hausgeld (01.01.09-31.12.2009)über 449,56€ .
Nun bei der Vorbereitung -also außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan hatte die Hausverwaltung damals keine Forderung.

Nun was soll ich tun ? Widerspruch einlegen mit Kopien vom Schuldenbereinigungsplan?  gruebel

Lg Pinguin48 dntknw






Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

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Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #1 am: 05. November 2011, 17:28:59 »

Ihr Verfahren ist doch eröffnet oder nicht? Wenn die Nachforderung Insolvenzforderung ist und danach sieht es aufgrund der Daten aus, dann legen Sie gegen den MB Widerspruch ein mit dem Hinweis auf das eröffnete Insolvenzverfahren.
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