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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:37:52 *
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Autor Thema: Mahnbescheid im Insolvenzverfahren  (Gelesen 1206 mal)
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moneypenny
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« am: 10. April 2007, 22:37:41 »

Hallo Zusammen,

ich befinde mich seit September 2006 im Insolvenzverfahren (Schlusstermin wurde seitens der TH beantragt). Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten, der Gläubiger muss aber eigentlich Bescheid wissen über das Insoverfahren. Muss ich hier irgendwie darauf reagieren? (z. B. Widerspruch einlegen, den Bescheid an die TH weiterleiten, den betreffenden Anwalt, der den Mahnbescheid erwirkt hat, anschreiben) oder das Ganze einfach ignorieren?

Danke vorab für Eure Antworten.[addsig]
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paps
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« Antworten #1 am: 10. April 2007, 23:45:25 »

Geben sie den MB an die TH`in.

Rein vorsorglich sollten Sie dem MB unter Nennung des Aktenzeichens beim ausstellenden Amtsgericht wirdersprechen.

Handelt es sich um Forderungen die nach der Eröffnung entstanden sind, bleibt die Forderung bis nach Erteilung der RSB bedingt vollstreckbar.[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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