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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:38:00 *
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Autor Thema: Mahnbescheid in laufender Insolvenz  (Gelesen 5595 mal)
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smallville
weiß was
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Beiträge: 490

Danke
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« am: 21. Oktober 2008, 14:08:09 »

Hallo,

ich habe eine Frage für eine Freundin, welche keinen Computer besitzt.

Sie rief mich eben gerade ganz aufgeregt an, da sie von einem RA einen Brief bekommen hat:

Titulierungsandrohung
Inhalt: wenn sie nicht bis xxx den Betrag x bezahlt, dann hat der Gläubiger ihn beauftragt  einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen sie durchzusetzen.

Wichtig: Diese Forderung betrifft keinen Insolvenzgläubiger.

Ich habe schon mal gegoogelt und folgendes gefunden:

Ist der Schuldner insolvent, so kann weder ein Mahnbescheid noch ein Vollstreckungsbescheid gegen ihn ergehen. Der Gläubiger kann seine Forderung lediglich zur Insolvenztabelle anmelden.

Gilt das allgemein oder nur für Insolvenzgläubiger.

Die Forderung besteht ihres Erachtens nicht mehr und wurde vollumfänglich bezahlt.

Leider fehlt ihr der letzte Beleg, aber sie hat vom Hauptgläubiger noch einen Nachweis, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Ich glaube da ist vieles durcheinander weil sie seinerzeit auch viel telefoniert hat mit dem GL der früher mal AOL war und jetzt Hansanet heißt.

Der Anwalt ist jetzt auch "neu"

Weiß hier jemand Rat?

Danke und lg
small
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IN - Verfahren seit Mai 2007
noch immer nicht in der WVP
lucca_m
weiß was
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Offline Offline

Beiträge: 799

Danke
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« Antworten #1 am: 21. Oktober 2008, 14:50:36 »

Falls die Forderung oder die Leitung zur Forderung VOR Insolvenzeröffnung erging, soll sie ihr Aktenzeichen an den Anwalt schicken mit der Anmerkung des Eröffneten Verfahrens und der Möglichlkeit dder nachmeldung zur Insolvenztabelle. Diese Forderung könnte der IV mit Hilfe des vorhandenen Zahlungsnachweises in voller Höhe bestreiten. Ihre Freundin hätte damit nicht viel Arbeit.

Falls die Leistung nach Insolvenzeröffnung entstand - somit auch die Forderung - so sollte diese bezahlt werden. Auswirkungen auf das laufende Verfahren und umgekehrt hätte es keine.
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