Hallo,
Wie ThoFa schon geschrieben hat, müsste man wissen welche direkten Auswirkungen eine EV auf Ihr Selbständigkeit hat.
Ich hatte gehofft, das mir das hier jemand sagen könnte.
Ich habe übrigens zu dem besagten Darlehen bis heute *nicht eine*
schriftliche Mahnung erhalten.
Es gab 2 mündliche (telefonisch), die waren aber in 2008.
Das erste und bis Dato einzige Schreiben war das von der Anwältin,
darauf mein Angebot, darauf die Ablehnung desselben.
@Inkassomitarbeiterin:
Noch mal zum Teil-Widerspruch:
Teilwiderspruch gegen die Gebühren einlegen?
Wie begründe ich den?
Oder doch komplett widersprechen, da nicht (schriftlich) gemahnt wurde?
@Feuerwald:
Die Ratenerwartung waren 450 Euro/Monat. Die wurden allerdings erst nach meinem Angebot so beziffert.
Da es sich bei dem Gläubiger um einen meiner (nun wohl ehemaligen) Auftraggeber handelt,
hatte ich angeboten, 50 Euro im Monat zu zahlen, und mögliche, zu erbringende Dienstleistungen, ganz oder teilweise zu verrechnen.
Das wurde, wie gesagt, abgelehnt, und der Mahnbescheid beantragt.
'Ne knappe Woche habe ich ja noch für den evtl. Widerspruch...
Gruß,
*alleswirdgut*