Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:38:33 *
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Autor Thema: Mahnbescheid - und nun?  (Gelesen 738 mal)
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alleswirdgut
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« am: 02. Januar 2010, 23:18:42 »

Hallo an alle,

am 30.12. habe ich einen Mahnbescheid vom AG zugestellt bekommen.
Die Forderung ist von mir unbestritten, ein Lösungsangebot gegenüber dem
Gläubiger wurde zuvor abgelehnt.
Zahlen kann ich derzeit auch nicht.
Es macht wohl keinen Sinn, Wiederspruch einzulegen,
denn auch in 3-4 Monaten könnte ich die gewünschte Raten-Höhe nicht leisten.

Was passiert jetzt?
Auf welche möglichen Szenarien sollte ich mich vorbereiten?  Oh_no

Danke vorab und Gruß,

*alleswirdgut*
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #1 am: 03. Januar 2010, 15:17:11 »

Hallo

also keine Wi gegen den MB (max. gegen die Kosten, welche sind denn aufgelistet??) nach dem MB wird nach ein paar Wochen ein Vollstreckungsbescheid zugestellt und dann kann der Gläubiger anfangen zu vollstrecken und eine EV abnehmen lassen. Danach kann der Schuldner auch besser mit dem Gläubiger verhandeln und ggf eine niedrigere Rate+Zinserlass und vielleicht noch bissl mehr Erlass.
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ThoFa
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« Antworten #2 am: 03. Januar 2010, 15:50:46 »

Hallo,

es kommt auf das Ziel an.
Wie und wann wollen Sie denn Ihre Verbindlichkeiten loswerden? Brauchen Sie noch Zeit, z.B. für die Vorbereitung einer Inso? Hat eine Vollstreckung und/oder die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung erhebliche Nachteile für Sie? Wollen Sie die Kosten möglichst gering halten (um bspw. einen außergerichtlichen Verglich erfolgreich zu erzielen) oder ist dies letztendlich egal?

MfG

ThoFa
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alleswirdgut
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« Antworten #3 am: 03. Januar 2010, 23:09:29 »

Hallo Inkassomitarbeiterin, Hallo ThoFa,

irgendwo hier habe ich gelesen, das man wohl mit einer, oder sogar 2 abgegebenen EV's halbwegs leben könnte.
Ich fürchte allerdings, dass das wohl eher für Privatleute Gültigkeit hat, oder?
Für einen Einzelunternehmer wie mich dürfte das wohl der geschäftliche Todesstoss sein?

Ich schwanke momentan zwischen Inso und weitermachen.
Wobei mir das "Weitermachen" näher ist, als die Inso...

Vielleicht noch ein paar Details:
Es geht konkret um ein Darlehen eines (ehemaligen?) Auftraggebers in Höhe von 4500 Euro.
Zzgl. Zinsen und Gerichtskosten werden 5220 Euro gefordert.

Da mich mittlerweile die Wirtschaftskrise auch nicht verschont hat, und ich im Dez. unterstützende Leistungen gem. ALG II beantragt habe, werde ich dieses Darlehen bis auf Weiteres nicht (zumindest nicht in der erwarteten Höhe) bedienen können.

Bin gerade echt ratlos...

Grüße,

*alleswirdgut*
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 03. Januar 2010, 23:32:16 »

Wie ThoFa schon geschrieben hat, müsste man wissen welche direkten Auswirkungen eine EV auf Ihr Selbständigkeit hat. Insbesondere müsste man ganz realistisch prüfen, ob diese Selbständigkeit überhaupt eine Chance auf Zukunft hat. Im AGL II Bezug ist der Todesstoß eigentlich schon gegeben. Insolvenz bei „nur“ 5.000 Euro Schulden macht kaum Sinn, wenn es eine berufliche und wirtschaftlichen Perspektive gibt. Wir haben eine Selbständige in gleicher Lage in Beratung. Es ist oft eine Gradwanderung zwischen Ausstieg und Hoffnung. Wie hoch sind denn die Ratenerwatungen des Gläubigers? Gibt es weitere Gläubiger? Wie ist die Gesamtverschuldung? Branche? Auftragslage? Umsatz-/Ertragsprognose usw. usw.



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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 03. Januar 2010, 23:32:16 »



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« Antworten #5 am: 06. Januar 2010, 17:16:14 »

Hallo,

Wie ThoFa schon geschrieben hat, müsste man wissen welche direkten Auswirkungen eine EV auf Ihr Selbständigkeit hat.


Ich hatte gehofft, das mir das hier jemand sagen könnte.

Ich habe übrigens zu dem besagten Darlehen bis heute *nicht eine*
schriftliche Mahnung erhalten.
Es gab 2 mündliche (telefonisch), die waren aber in 2008.
Das erste und bis Dato einzige Schreiben war das von der Anwältin,
darauf mein Angebot, darauf die Ablehnung desselben.

@Inkassomitarbeiterin:

Noch mal zum Teil-Widerspruch:
Teilwiderspruch gegen die Gebühren einlegen?
Wie begründe ich den?
Oder doch komplett widersprechen, da nicht (schriftlich) gemahnt wurde?

@Feuerwald:

Die Ratenerwartung waren 450 Euro/Monat. Die wurden allerdings erst nach meinem Angebot so beziffert.
Da es sich bei dem Gläubiger um einen meiner (nun wohl ehemaligen) Auftraggeber handelt,
hatte ich angeboten, 50 Euro im Monat zu zahlen, und mögliche, zu erbringende Dienstleistungen, ganz oder teilweise zu verrechnen.
Das wurde, wie gesagt, abgelehnt, und der Mahnbescheid beantragt.

'Ne knappe Woche habe ich ja noch für den evtl. Widerspruch...

Gruß,

*alleswirdgut*
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #6 am: 06. Januar 2010, 18:42:45 »

Hallo,

es besteht keine Mahnpflicht, also darauf kannst du dich nicht berufen. Deshalb nur Teilwiderspruch und der kann nur eingelegt werden wenn die Kosten z.B. doppelt (Inkassokosten+Ra, o.ä.) berechnet wurden. Also das prüfen.
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