Zunächst werden zum Schutz der Privatsphäre des Schuldners / der Schuldnerin keine detaillierten Angaben machen, daher wird auf Fragen zu Höhe oder ähnlichem nicht geantwortet. Es ist ja im allgemeinen Bekannt, das auch Gläubiger, Privatdeketive und RAs an solchen Foren teilnehmen, und evtl. belastendes finden könnten. Bitte habt Verständniss dafür.

Schuldner/in hat vor einigen Wochen ein Schreiben eines RAs erhalten, in dem Schuldner/in zur Zahlung angeblich ausstehender Schulden eines Versandhauses aufgefordert wird. Die Schuld liege einige Jahre zurück, habe aber nicht eingetrieben werden können. In einer Forderungsaufstellung wird ein
jahrelang zurückliegender Mahnbescheid aufgelistet, da aber keine weiteren Maßnahmen (auch kein Vollstreckungsbescheid, etc.) in dieser Forderungsaufstellung angeben weren scheint also das das gerichtliche Mahnverfahren
vor Jahren begonnen aber vieleicht nicht vollständig verfolgt worden zu sein.
Meine Frage:
Verjähren Mahnbescheide und wenn nicht, unter welchen Umständen würden Mahnbescheide im o.a. Fall weiter Gültigkeit haben? Ist eine Hemmung möglich?
Vielen Dank im Vorraus

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