Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:38:42 *
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Autor Thema: Mahnbescheid verjährt?  (Gelesen 1110 mal)
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schuldnerinffm
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« am: 10. Februar 2010, 20:23:40 »

Zunächst werden zum Schutz der Privatsphäre des Schuldners / der Schuldnerin keine detaillierten Angaben machen, daher wird auf Fragen zu Höhe oder ähnlichem nicht geantwortet. Es ist ja im allgemeinen Bekannt, das auch Gläubiger, Privatdeketive und RAs an solchen Foren teilnehmen, und evtl. belastendes finden könnten. Bitte habt Verständniss dafürdntknw

Schuldner/in hat vor einigen Wochen ein Schreiben eines RAs erhalten, in dem Schuldner/in zur Zahlung angeblich ausstehender Schulden eines Versandhauses aufgefordert wird. Die Schuld liege einige Jahre zurück, habe aber nicht eingetrieben werden können. In einer Forderungsaufstellung wird ein jahrelang zurückliegender Mahnbescheid aufgelistet, da aber keine weiteren Maßnahmen (auch kein Vollstreckungsbescheid, etc.) in dieser Forderungsaufstellung angeben weren scheint also das das gerichtliche Mahnverfahren vor Jahren begonnen aber vieleicht nicht vollständig verfolgt worden zu sein.

Meine Frage:

Verjähren Mahnbescheide und wenn nicht, unter welchen Umständen würden Mahnbescheide im o.a. Fall weiter Gültigkeit haben? Ist eine Hemmung möglich?

Vielen Dank im Vorraus  thumbup
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« Letzte Änderung: 10. Februar 2010, 20:34:33 von schuldnerinffm » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 12. Februar 2010, 12:23:54 »

Zunächst werden zum Schutz der Privatsphäre des Schuldners / der Schuldnerin keine detaillierten Angaben machen, daher wird auf Fragen zu Höhe oder ähnlichem nicht geantwortet. Es ist ja im allgemeinen Bekannt, das auch Gläubiger, Privatdeketive und RAs an solchen Foren teilnehmen, und evtl. belastendes finden könnten. Bitte habt Verständniss dafürdntknw

Klar deswegen sollte man bei ja auch keine Daten reinstellen wie Namen ect.

So nun zum Problem. Ein MB verliert nach 6 Monaten seine Gültigkeit sofern keine Klage oder VB beantragt wurde. Ich würde den RA einfach um die Forderungsgrundlage bitten und schauen was er schickt.
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schuldnerinffm
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« Antworten #2 am: 12. Februar 2010, 20:41:16 »

Dem RA, der die Zahlungeintreiben möchte wird in verschiedenen Foren mit meiner Meinung nach unnötigen Maßnahmen gegen Schuldner in Verbindung gebracht.
So wurde einer Person eine Zahlungsaufforderung für eine Zahlungsforderung, mit der die Person erkennbar tatsächlich nichts zu hatte zugesandt. Einen Rat befolgend schrieb die angegebene Person an die RA-Kanzlei um die Sache zu klären. Darauf hin wurde die Person angeblich von RA als Lügner(in) beschimpft und ein Mahnverfahren gegen die Person eingeleitet, das letztendlich aufgehoben wurde, weil die besagte Person nicht der / die tatsächliche Schuldner(in) war.

Letztlich wird jede Reaktion auf eine Kommunikation des RA als Schuldanerkenntniss gesehen, daher wird Schuldner/in keine Kontakte mit RA pflegen.

LG
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paps
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« Antworten #3 am: 12. Februar 2010, 21:23:08 »

Dann bliebe ja nur das Bestreiten der Forderung mit dem Hinweis, den Rechtsweg zu bestreiten.
Dann könnte in einem möglichen VB die Einrede der Verjährung getätigt werden.

Gab es denn diese Forderung und könnten zwischenzeitlich weitere hemmende Maßnahmen stattgefunden haben, die nicht beim Schuldner ankamen, da er umgezogen ist?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
schuldnerinffm
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« Antworten #4 am: 13. Februar 2010, 00:23:54 »

Schuldner ist tatsächlich umgezogen. Ob weitere Maßnahmen ergriffen wurden, ist derzeit nicht bekannt.
Soweit bekannt, ist die Forderung nicht tituliert, ein Haftbefehl scheint nicht ausgestellt worden zu sein.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 13. Februar 2010, 00:23:54 »



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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #5 am: 13. Februar 2010, 13:26:38 »

Ob ein Haftbefehl ausgestellt wurde oder nicht hat ja nun wirklich nichts mit der Titulierung zu tun.

Zum anderen können natürlich Fehler passieren und dass ein Geldeintreiber (egal ob RA oder Inkasso, sind am Ende doch die gleichen Personen die es bearbeiten) nicht unbedingt immer sehr nett zum Su ist und dem alles glaubt liegt in der Natur der Sache. Dafür gibt es ja die Möglichkeiten des WI oder der Einrede.
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schuldnerinffm
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« Antworten #6 am: 13. Februar 2010, 14:47:22 »

Sollte ein Haftbefehl ausgestellt worden sein, so wäre hier sicherlich schon etwas passiert. Das ist bisher nicht der Fall  hi
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Tags: Mahnbescheid  Auslandsaufenthalt  Schulden  SCHUFA 
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