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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:41:59 *
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Autor Thema: Mahngebühren  (Gelesen 1225 mal)
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Gast
weiß was
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« am: 08. September 2006, 20:04:45 »

Hallo, ich heb bei menem Stromversorger noch austehende Zahlungen und habe eine Ratenzahlung vereinbart, trotzdem berechnen die mir jeden Montat 5,00 € Mahngebühren für die Abschlagszahlung. Nun meine Frage, dürfen die das?, obwohl ich meine Abschlagszahlung leiste und zusätzlich noch was überweise.

Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen - Danke
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ThoFa
weiß was
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« Antworten #1 am: 10. September 2006, 15:32:21 »

Hallo,

der Betreiber darf selbstverständlich Zinsen auf die rückständigen Zahlung verlangen, ob die 5,00 Euro in der Höhe berechtigt ist, kann ohne bekanntsein der Gesamtrückstandshöhe nicht beuretilt werden.

Sie sollten sich aber genau überlegen, ob Sie gegen die 5,00 Euro angehen möchten. Der Stromanbieter ist nicht verpflichtet mit Ihnen eine Ratenzahlung einzugehen, er kann auch die Stromlieferung gänzlich einstellen. Insofern sollte Ihnen das Entgegenkommen des Anbieters eventuell 5,00 Euro im Monat wert sein.

MfG

ThoFa

   
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