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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:43:36 *
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Autor Thema: Mehrarbeit 400,-Euro Job  (Gelesen 1607 mal)
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Kaemmchen
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« am: 18. Februar 2009, 23:03:25 »

Ich habe seitdem 01.01. einen neuen Arbeitgeber und dieser hat mir zusätzlich einen Minijob 400,-
angeboten, den ich angenommen habe. Verdienst 1363,44 €+ 400,-€. 2 Kinder. Mein Arbeitgeber hat mir den gesamten Betrag überwiesen.Ich dachte, der Betrag wir addiert und nach Pfändungstabelle abgeführt an die Gläubiger. Mein Arbeitgeber aber meint, da es sich, laut Aussage seines Steuerbüros, um eine Mehrarbeit handelt, liegt der Betrag im Rahmen der Pfädungsgrenze und es wird nichts abgeführt. Ich hab aber jetzt in den Foren gelesen, dass die Mehrarbeit erst beantragt werden muß. Wie muß ich mich jetzt verhalten und wo beantragt man das?

Kann mir da jemand weiter helfen?

Kaemmchen
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« Antworten #1 am: 19. Februar 2009, 12:07:17 »

dass die Mehrarbeit erst beantragt werden muß

-> nein, da muss zunächst nichts beantragt werden.  W e n n  es tatsächlich Mehrarbeit ist, hat der Arbeitgeber 50% vom Brutto aus der Mehrarbeit als unpfändbar zu behandeln.

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« Antworten #2 am: 19. Februar 2009, 16:25:42 »

Vielen Dank für die Antwort.

Es ist Mehrarbeit. Mein Arbeitgeber hat mehrere Firmen. Für die eine Firma habe ich einen festen Arbeitsvertrag und für die andere Firma mache ich den Minijob, nach meiner Hauptbeschäftigung
zusätzlich.
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paps
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« Antworten #3 am: 19. Februar 2009, 19:13:49 »

Wenn der erste Job ein Vollzeitjob ist, könnte ab 1570,- bei 2 UHB  gepfändet werden.
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« Antworten #4 am: 20. Februar 2009, 12:31:23 »

Könnte oder ist das so?? Mein Anwalt sagt, dass beide Gelder zusammen gelegt werden müssen und was über der Freigrenze liegt muß gepfändet werden. Es ist ein Vollzeitjob und ein Minijob. Wenn gepfändet werden muß und der Arbeitgeber hat aber die Gehälter voll ohne Abzug auf mein Konto überwiesen, was mach denn dann? Muß ich mich mit dem IV in Verbindung setzen und Ihn informieren?? Oder soll ich den Pfändungsbetrag dann selbst überweisen an den Gläubiger??

Kaemmchen

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« Antworten #4 am: 20. Februar 2009, 12:31:23 »



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« Antworten #5 am: 20. Februar 2009, 23:32:08 »

Ein Arbeitgeber.
Im . Arbeitsverhältnis wird tarifvertraglich "Vollzeit" (38+++) gearbeitet.
Nebenjob bei der selben Firma.
Arbeistzeit zusätzlich zu 38 ++

Dann wird der Nebenjob mit dem 1/2 Brutt vom Gesamtnetto abgezogen.
Insofern enstehen nach den Angaben in #01 keine pfändbaren Beträge
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« Antworten #6 am: 21. Februar 2009, 13:08:44 »

Hallo,

bei Ihnen ist auch mit Mehrarbeit nichts pfändbar, wurde ja schon erklärt.

Sie müssen aber sowohl Gericht als auch IV über die Aufnahme des Nebenjobs informieren.

Gehen Sie dann davon aus, dass Sie dem IV klar machen werden müssen, dass die Mehrarbeit nr zu 50 % angerechnet wird. Er wird nämlich genauso wenig Weiterbildung betreiben wie offensichtlich Ihr Anwalt.

An die Gläubiger überweisen Sie natürlich nichts !!!

MfG

ThoFa

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« Antworten #7 am: 23. Februar 2009, 16:12:08 »


Hinsichtlich der Mehrarbeit i.S.v. Überstunden kann man durchaus auch anderer Meinung sein. Es liegen zwei Arbeitsverträge für zwei Firmen vor. Diese sind zwar demselben Arbeitgeber zuzuordnen aber dadurch wird eine weitere Tätigkeit nicht automatisch zu Überstunden der anderen Arbeitsstelle. Es spricht hier einiges  für eine Doppeltätigkeit. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens sind dann beide Nettolöhne in vollem Umfang zusammenzurechnen.

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« Antworten #8 am: 26. Februar 2009, 14:18:33 »

Ein Arbeitgeber.
Im . Arbeitsverhältnis wird tarifvertraglich "Vollzeit" (38+++) gearbeitet.
Nebenjob bei der selben Firma.
Arbeistzeit zusätzlich zu 38 ++

Dann wird der Nebenjob mit dem 1/2 Brutt vom Gesamtnetto abgezogen.
Insofern enstehen nach den Angaben in #01 keine pfändbaren Beträge

Nicht Nebenjob bei der selben Firma, sondern ich habe Jobs bei zwei verschiedenen Firmen. Einen Vollzeitjob ( 38+++) und einen Minijob. Es handelt sich aber bei beiden Firmen, um die gleiche Person als Arbeitgeber.

Kämmchen
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« Antworten #9 am: 26. Februar 2009, 20:26:22 »

siehe Thofa
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