Ich würde
nicht mit meinem privaten Erbe da einsteigen.
Und dann willkommen im Forum.

So nun zu den Fragen:
KV-> Bis die Beitragsrückstände beglichen sind (ab 01.01.2010)bleibt die Krankenversicherung von der Leitung frei.Zu beachten ist, das Notfallbehandlungen durchgeführt werden. Die Ärzte werden dann aus einem gemeinsamen Pool bezahlt.
Vernünftigen und bezahlbaren KV-Schutz gibt es erst nach dem Ausgleich der Rückstände und mit erneuter Risikoprüfung.
Das gleiche Prozedere kann auch bei der KV erfolgen.
Was sind das für Schulden bei der Hausbank? Kredite? die sind noch nicht verjährt.
Gegen den alten HIV Antrag kann er nicht mehr vorgehen. Jedoch könnte ein neuer Antrag gestellt werden, gegen dessen Ablehnung dann vorgegangen werden könnte.
Der Haftbefehl an sich dürfte der Erzwingung dienen.
Dazu muß man sich aber der Situation stellenund mit der vollstreckenden Behörde reden.
Es besteht eine Pflegeversicherungspflicht. Nicht bezahlen ist eine Ordnungswiedrigkeit und wird mit einem Bußgeld in Höhe der ausstehenden Beiträge belegt. Das Bußgeld kann aber auch höher festgelegt werden, nämlich bis 2.500 € im Extremfall bis 24.000 €. Der Grund für die nicht bezahlte Pflegeversicherung ist egal, es geht in die Vollstreckung bis hin zur Erzwingunshaft!
Dass das Bußgeld abgesessen/abgearbeitet werden kann, habe ich noch nicht gehört.
Was war denn das für eine Schuldnerberatung?
Natürlich wäre es vion Vorteil, regelmäßige Einkünfte zu haben.
Aber ein aktives Bemühen um eine Erwerbstätigkeit ist vollkommen ausreichend, sofern dies ernsthaft unternommen wird.
Notfalls muß man sich um eine andere SB bemühen.