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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:49:32 *
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Autor Thema: Meine Frau arbeitet, darf ich einen MiniJob haben?  (Gelesen 582 mal)
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PitzeDP
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« am: 21. September 2009, 18:20:32 »

Hallo Community, habe mich mal ganz frisch mit einigen Fragen hier angemeldet.

Ich bin seit 4 Jahren in der Privat-Insolvenz und leider arbeitslos. Meine Frau arbeitet Vollzeit und verdient Brutto etwa 2.000 EUR nun ist meine Frage einfach: Wenn ich zb. einen Mini-Job annehme und das natürlich meinen Treuhänder mitteile, könnte es sein das ich von den 400 EUR von dem Mini-Job was zahlen muss?

LG
Pitze
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 21. September 2009, 18:47:29 »

Sie sind verpflichtet in der Insolvenz und in der WVP sich um einen Arbeitsplatz zu kümmern und dieses Kümmern auch nachzuweisen. Dabei gilt als Faustformel: eine Bewerbung pro Arbeitstag.

Wenn Sie neben Ihren nachweisbar erfolglosen Bewerbungen einem Minijob nachgehen, dürfte nichts pfändbar sein. Nur auf Dauer gefährden Sie Ihre Restschuldbefreiung.

DAs Einkommen Ihrer Frau spielt in Ihrer Insolvenz keine Rolle. Daher verstehe ich die Anmerkung zum Verdienst Ihrer Frau auch nicht ganz.
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PitzeDP
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« Antworten #2 am: 21. September 2009, 19:20:39 »

Ja den Arbeitsplatz suche ich auch, leider bin ich ungelernt und bekomme nur absagen, jetzt wurde mir ein Mini-Job angeboten den ich natürlich gerne machen würde bis mal eine von meinen Bewerbungen positiver erscheint daher meine Frage diesbezüglich.

Mich würde interessieren wieso ich mit einem Mini-Job meine Restschuldbefreiung riskiere?
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lucca_m
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« Antworten #3 am: 22. September 2009, 08:40:11 »

"Mich würde interessieren wieso ich mit einem Mini-Job meine Restschuldbefreiung riskiere?"

Das habe ich nicht gesagt. Wenn Sie Ihren Obliegenheiten nicht nahckommen, gefährden Sie Ihre RSB und nur dann!
Zu den Obliegenheiten gehört aber die Bemühung um eine angemessen Tätigkeit. Und wenn jemand über die Jahre hinweg nur Mini-Jobs macht, kann man durchaus annehmen, das diese Bemühungen irgendwann nachlassen. die Konsequenz wäre die Gefährdung der RSB. Nicht mehr und nicht weniger.
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