Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 00:49
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:49:40 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Meine Frau und ihr erstes Gehalt nach Heirat nicht in Ordnung  (Gelesen 1445 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
bad_conker
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 30. Juli 2009, 23:18:03 »

Hallo zusammen,

hoffe ihr könnt mir helfen,
meine Frau und ich sind seit den 20.06 verheiratet, sie nahm aus ihrer Vergangenheit eine Privatinsolvenz mit (ist jetzt in der WVP).
Nun nach der Heirat haben wir die Steuerklassen neu vergeben (Sie V Ich III) <-- Klischee und eigennützig dachten wir, da dadurch
mein Gehalt steigt und ihres nur leicht berührt wird...
Denkste!
Ich hab jetzt ca. 300,- mehr auf meinen Konto bekommen und meine Frau ist von 1100,- netto auf 886,- gerutscht.(Steuersparnis nach Heirat ca. 70,- Euro)
Nun meine Frage, ist das ein Abrechnungsfehler oder rutscht das Existenzminimum bei verheirateten tatsächlich so tief?
Stellen wir uns dann mit der Kombi IV/IV besser (ich 2600,- sie 2150,- brutto).
Oder anders gefragt mit welchen Gehalt steht meine Frau besser da (hab mal gehört mit Teilzeit kommt es aufs gleich raus)?

Fragen über Fragen  wink

Danke euch im voraus!
Gespeichert
makro
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 533

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 63


« Antworten #1 am: 31. Juli 2009, 08:41:59 »

Eigentlich ist das "egal". Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, egal ob jetzt zuviel oder zuwenig bezahlt wird, spätestens mit der Einkommenssteuererklärung wird das ausgeglichen.  Natürlich sollte man versuchen so nah wie möglich an der zu erwartenden Ekst. zu sein. Ich denke in eurem Fall ist IV/IV besser, diese wird wie I/I abgerechnet. Prüf das doch bitte mal hier:

http://www.nettolohn.de/
Gespeichert
bad_conker
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 31. Juli 2009, 09:37:55 »

So überprüft kommt bei Iv/Iv tatsächlich a bisserl mehr raus (hatte ich auch schon geprüft),
Richtig gut wäre ein Rechner wo die monatliche Pfändungssumme mit einbezogen wird.

Mein Gedankengang war halt der, das wenn mein Frau mehr Abzüge Steuerlicherseits hat, das die Pfändungssumme geringer
ausfällt, weil sie dann unter das Existensminimum rutscht.
Seh ich das falsch?
Gespeichert
Paula41
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 165

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 22


« Antworten #3 am: 31. Juli 2009, 09:55:18 »

Aua,

nein, das sehen Sie genau richtig. Der Treuhänder aber auch und der wird darüber nicht lachen können. Ihre Frau benachteiligt damit Ihre Gläuber. Sie sollte trotzdem den Betrag wie bisher zahlen.

mfg
Paula41
Gespeichert
Planlos
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 74

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 31. Juli 2009, 11:09:05 »

Benachteiligung der Gläubiger ist einleuchtend, mehr Steuern gleich weniger Netto und von diesem neuen Netto müsste laut Pfändungstabelle der pfändbare Anteil neu berechnet werden. Der logischerweise geringer ausfällt als zuvor.

ABER ist das auch rechtlich relevant? Ich kann doch meine Steurklasse frei wählen nach der Heirat.
Das der TH und die Gläubiger es nicht GUT FINDEN ist schon klar, aber wie gesagt ist es rechtlich relevant, kann es die RSB gefährden?

Weiß da jemand genau?

Und wie ist es wenn ich schon vor der Insolvenz verheiratet bin und da die IV/IV habe, kann ich denn dann z. B während der Insolvenz oder in der WVP die Steuerklasse wechseln? Die Geburt eines Kindes wirkt sich ja nicht auf die Steuerklasse aus, aber wenn man dann als Mutter nach der Erziehungszeit z. B. nur noch Halbtags anstatt Vollzeit arbeitet, ist ein Wechsel ja unter Umständen sinnvoll. Wird bei einem Ehepaar, das ein Kind hat eigentlich bei jedem laut Pfändungstabelle eine unterhaltsberechtigte Person angerechnet?

Viele Grüße Planlos
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 31. Juli 2009, 11:09:05 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Paula41
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 165

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 22


« Antworten #5 am: 31. Juli 2009, 11:52:18 »

Nun hats mich aber auch interessiert. Urteil des BGH vom 5. März 2009 IX ZB 2/07.

mfg

Paula41
Gespeichert
Planlos
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 74

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 31. Juli 2009, 13:10:26 »

Wählt der verheiratete Schuldner ohne hinreichenden sachlichen Grund eine für den Gläubiger ungünstige Steuerklasse, kann darin ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit liegen
Danach ist dem Schuldner in Hinblick auf die Verfahrenskostenstundung zuzumuten, in die Steuerklasse IV zu wechseln, um sein liquides Einkommen zu erhöhen, wenn er ohne einen sachlichen Grund die Steuerklasse V gewählt hat, um seinem nicht insolventen Ehegatten die Vorteile der Steuerklasse III zukommen zu lassen.


Ich habe mal das Relevante herausgezogen aus diesem Urteil.
Also zum Einen finde ich den Passus „ohne hinreichenden sachlichen Grund“ schwammig, ab wann ist es denn hinreichend?
Und zum Anderen, wie habe ich den Passus „im Hinblick auf die Verfahrenskostenstundung“, es geht hier ja nicht um die Verfahrenskostenstundung, sondern um die Befriedigung der Gläubiger an sich.  gruebel
Gespeichert
Paula41
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 165

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 22


« Antworten #7 am: 31. Juli 2009, 13:41:52 »

Hallo,

wir reden hier von einem Pfändungsbetrag von rund 100€ monatl. für vielleicht noch 3 oder 4 Jahre. Die Frage ist doch, ob es das Risiko wert ist. Also wenn ich einen solchen Prozess, bei dem es um die Versagung der Restschuldbefreiung geht, bis zum BGH durchfechten müsste, gäbe es nichts mehr zu pfänden, da ich mich zur dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrisch Klinik befände.  
Für ein Kind dagegen wäre der Zeitpunkt günstig, wenn man ohnehin eins möchte.

mfg und schönes Wochenende
Paula41
Gespeichert
Planlos
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 74

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 0


« Antworten #8 am: 31. Juli 2009, 14:27:47 »

Also wenn ich einen solchen Prozess, bei dem es um die Versagung der Restschuldbefreiung geht, bis zum BGH durchfechten müsste, gäbe es nichts mehr zu pfänden, da ich mich zur dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrisch Klinik befände. 

Da hast Du wohl recht, da wäre ich dann wohl auch.  whistle
In diesem Falle lohnt es wohl tatsächlich nicht.

In meinem Falle mit Kinderwunsch, mal schauen, aber da mein Mann und ich  beide in Insolvenz gehen liegt der Fall eh anders und es ist dann mal im Zweifelsfalle alles gegen zu rechnen.
Wenn ich tatsächlich schwanger werden würde, ist es wohl nach der Erziehungszeit, ein "hinreichend sachlicher Grund" von 8 auf 6 Stunden runter zu gehen und ggf. auch die Steuerklasse zu wechseln...  biggrin

Ich wünsche auch ein schönes erholsames Wochenende LG Planlos
« Letzte Änderung: 31. Juli 2009, 14:30:16 von Planlos » Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3229 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz