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Autor Thema: Meine Hausbank hat mich ruiniert!!!  (Gelesen 412 mal)
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Dieter Rackowitz
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« am: 25. Februar 2008, 19:03:36 »

die  Sparkasse Osnabrück  hat  mir  meinen,  aus  2001  bewilligten  Sanierungskredt mit 
einer Laufzeit von 8 Jahren, vorzeitig und fristlos in 2005 gekündigt  und  meine  Häuser zwangsversteigert. Als  Kündigungsgrund   nannte  die  Sparkasse  wie  folgt:

1. Das Vertrauensverhältnis sei dermaßen  gestört, daß  eine  weitere Geschäftsbeziehung
    nicht mehr möglich sei.
2. Sanierungsabsprachen  wurden  von  seiten   des  Darlehensnehmer  nicht  eingehalten
    und die Sanierung hat   nicht gefruchtet.
3. Ein Rückstand der  Leistungsraten in Höhe von ca. 19.164,60 Euro  sind   aufgelaufen,
    ( hier handelt es sich um 3 Raten mit Zins und Tilgung )

                                                             Fakt ist aber:.

1. Das Vertrauensverhältnis kann nur von meiner Seite aus als gestört bezeichnet werden,
    da  ich  der  Sparkasse  etliche  Pflichtverletzungen  nachgewiesen  habe und dies auch
    durch   meinen   Rechtsanwalt   angekündigt  hatte. Bewiesen  durch einen  Gutachter!
2. Die  Sanierung  war  absolut  erfolgreich,  da sich der Überschuß von minus 50.000,00 
Euro  auf   plus   80.000,00 Euro   entwickelte.  Positive  Differenz 130.000,00 Euro.
    Beweis:  Einnahmen Überschuss Rechnung nebst Prüfungsbericht vom 02. März 2007
    durch das Finanzamt  Osnabrück-Stadt. Dauer der Prüfung, 14 Tage.
    Im Mai 2005 wurde ich von der Sparkasse genötigt zusätzliche Sicherheiten abzutreten. 
    Eine  Woche  später  leitete die  Sparkasse  die Zwangsvollstreckung ein. Wer zunächst
    den Anschein setzt, das Kreditverhälnis fortsetzen zu wollen, um auf diese Weise
    zusätzliche Sicherheiten zu erhalten, darf nicht umgehend nach Erhalt der Sicherheiten
    fristlos kündigen. ( Arglistige Täuschung )

3. Der  Leistungsrückstand  wurde durch  die  Sparkasse  eigens , durch ständige Falsch-
    berechnungen meiner Girokonten und der  Darlehen  verursacht. Aus dem Bericht  des
    Gutachters   Hans Peter Eibl  geht  eindeutig hervor, daß mein  Konto  mit  mindestens
    100.000,00 Euro im Plus, zum Zeitpunkt der Kündigung gestanden hätte.Das Ergebnis
    wird  sich  laut  Aussage  von  Herrn Eibl   nach   Abschluss  der  Prüfung  mit   hoher
    Wahrscheinlichkeit noch erhöhen. Durch diesen Tatbestand, ist der von der  Sparkasse
    behauptete Leistungsrückstand  als unrichtig  bewiesen. Ich befand mich mit keiner
    Rate im Rückstand, dass Gegenteil war der Fall. 

                                                               - 1 -


                                                                - 2 -

                                                                 
                                                                 


                                                        Die Rechtsprechung:

1. Die fristlose Kündigung von Darlehensverträgen steht damit als ultima ratio unter dem
    allgemeinen  Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit aus  § 242 BGB und  darf   nur   unter
    angemessener   Rücksichtnahme   auf  die   Interessen   auch  des  Schuldners ausgeübt
    werden.Und schon gar nicht, wenn das Kreditinstitut selbst die Situation herbeigeführt
    hat.   Der  ausschlaggebende   Kontokorrentsaldo, in Höhe von 19.164,60 Euro der mir     
    als Kündigungsgrund vorgeworfen wurde, ist fälschlich erwiesen und somit ein fiktiver                   
    Leistungsrückstand. Es ist  nicht  ausreichend,  wenn  nach  Ansicht der Sparkasse eine
    akute   Kreditgefährdung   vorlag,  objektiv  aber  eine  Gefährdung  gar  nicht  bestand.
 
2. Ein  die  fristlose  Kündigung   eines   Sanierungsdarlehen   rechtfertigender  wichtiger   
    Grund kann vorliegen,  wenn  in den  Vermögensverhältnissen des  Darlehensnehmers   
    seit  dem  Zeitpunkt, in  dem das  Kreditinstitut  seine  Mitwirkung  an  der  Sanierung   
    zugesagt  hat,  eine  wesentliche  Verschlechterung  eingetreten  ist,  die die  Sanierung                   
    als nicht mehr aussichtsreich erscheinen lässt ( Ergänzung zum Senatsurt. v. 6.7.2004 -             
    XI ZR 254/02. WM 2004, 1676 )
    BGH, Urteil vom 14.9.2004 - XI ZR 184/03,  Fristlose  Kündigung eines  Sanierungs -
    darlehens.
                                                                                                                                           
3.  Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung
     beruht,  einen  fälligen  Anspruch  gegen  den  Gläubiger, so kann er, sofern  nicht aus
     dem Schuldverhältnis sich ein  anderes  ergibt, die  geschuldete  Leistung  verweigern,
     bis  die  ihm  gebührende  Leistung  bewirkt  wird.  ( § 273  Zurückbehaltungsrecht  )
     Aufgrund  dieser  eindeutigen  Feststellung durch den  Gutachter   Hans Peter Eibl  ist
     bewiesen, dass  die Sparkasse  nicht nur die Girokonten, sondern auch die Darlehens -
     konten  falsch abgerechnet  hat  und ist laut ihrer eigenen  AGB zur  Neuberechnung
     verpflichtet. Bis das geschehen ist,  steht  mir  der  § 273  zur  Seite. 

                                                      Zusammenfassung:

Hätte die Sparkasse das Darlehen und Girokonto unter Berücksichtigung der Höchst,- und
obergerichtlichen  Rechtsprechung  abgerechnet, wäre ich niemals in solch eine  Situation
hinein   geraten.  Die   Darlehenskündigung  /  Zwangsvollstreckung  mit    anschließender
Zwangsversteigerung ist von der Sparkasse hausgemacht und somit rechtsmißbräuchlich.

Die Sparkasse hat mich und meine 6 köpfige  Familie durch ständige  Falschberechnung in
den Ruin getrieben. Ich lebe jetzt mit meiner  Familie von Hartz IV  und wir sind nicht nur
finanziell völlig am  Ende. Unter  Zuhilfenahme  anwaltlicher  Tätigkeit  versuche  ich seit
über 2 Jahren Prozesskostenhilfe zu  bekommen. Der vorsitzende  Richter am  Landgericht
Osnabrück,   Dr.  Arnold  hat,  bevor  er  in  den  Ruhestand  ging,   handschriftlich   in  der 
Gerichtakte  die Bewilligung der PKH mit Aussicht auf Erfolg hinterlassen. Sollte man mir
dennoch die PKH verweigern, verstößt dies eindeutig gegen die Verfassung.

Interessenaustausch:     dieterrackowitz@hotmail.de
 

mit freundlichen Grüßen

- Dieter  Rackowitz -
« Letzte Änderung: 25. Februar 2008, 20:22:34 von jafern » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 12. März 2008, 22:56:48 »

Hallo,

Banken und Sparkassen sind alles Verbrecher. Mein Anwalt bemüht sich gerade für mich. An meinen Schulden ist eine Bank mit grünem Logo auch nicht ganz unschuldig. Und was Sparkassen betrifft haben wir in der Familie auch ganz tolle Erfahrungen. " Ihr Dispo ist viel zu hoch überzogen, verkaufen sie mal etwas Ackerland , ich weiss ich schon jemand von unseren anderen Kunden der das Ackerland brauchen kann, er zahlt Ihnen Summe X davon können Sie dann ihr konto ausgleichen" Ich war bei diesem Gespräch dabei und wäre fat über den Tisch gegangen. Meine Verwante lebt von den Pachteinnahemen und bestreitet davon auch die Kreditkosten bei der SPK. Jeder der etwas Ahnung hat kann sich denken was die SPK wollte. Nämlich ALLES. Gott lob haben wir jetzt eine andere Bank.
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