Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:50:07 *
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Autor Thema: Meine Insolvenz ist am 24.01.2011 fertig , wie ist das wenn ich danach Erbe  (Gelesen 1872 mal)
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weisleb
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« am: 02. Juni 2010, 13:04:41 »

Hallo , ich bin neu und habe gleich eine Nachfrage.

Ich bin zur Zeit in der Wohlverhaltensphase. Laut meines Insolvenzverwalters bin ich ab 25.01.2011 um 00:00 Uhr fertig mit der Insolvenz.

Nun möchten meine Eltern ein Testament verfassen lassen.
Mein Bruder und ich sind die allein Erben .
Mein Bruder ist zu 100 % Schwerbehindert.

Nun machen sich meine Eltern Gedanken darüber , ob durch die Insolvenz , mein Erbe gefährtet ist.

Frage 1 )

Sollte meinen Eltern während der Wohlverhaltensphase etwas passieren , wie ist das denn mit dem Erbe ?
Wird dann mein Insolvenzverwalter darauf zugreifen ?

Frage 2 )

Sollte meinen Eltern nach der Wohlverhaltensphase also ab dem 25.01.2011 etwas passieren , wie ist das denn mit dem Erbe ?
Kann dann mein Insolvenzverwalter noch darauf zugreifen ?


Für eine Antwort wäre ich Dankbar.


Gruß

Weisleb
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Dibbelabbes
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« Antworten #1 am: 02. Juni 2010, 13:27:09 »

Hallo nochmal :-)

Die Frage in ein Forum posten hätte sicherlich genügt.......

aber nochmal:

zu 1: Solltest Du während der WVP erben, dann geht die Hälfte davon an den Treuhänder.

zu 2: Nachdem die WVP rum ist, sollte Dein Treuhänder darauf keinen Zugriff mehr haben.

Gruß

Dibbelabbes
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Fallera
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« Antworten #2 am: 02. Juni 2010, 14:33:14 »

zu 1: Solltest Du während der WVP erben, dann geht die Hälfte davon an den Treuhänder.

zu 2: Nachdem die WVP rum ist, sollte Dein Treuhänder darauf keinen Zugriff mehr haben.

Meiner Meinung gehen Erbschaften während der gesamten 6 Jahre in die Insolvenzmasse und müssen zur hälfte abgegeben werden! §295 INSO
« Letzte Änderung: 02. Juni 2010, 14:38:19 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Feuerwald
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WWW
« Antworten #3 am: 02. Juni 2010, 16:22:05 »

"während der gesamten 6 Jahre"

im Insolvenzverfahren = 100 % Insolvenzmasse
in der WVP = 50 % Erbe + 50 % Treuhänder
nach der der WVP = 100 % Erbe

Das Recht zur Ausschlagung besteht immer.
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paps
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« Antworten #4 am: 03. Juni 2010, 18:26:07 »

Nur mal so als Hinweis.

Ein Testament ist noch kein Erbfall, aber Schenkungen oder Zahlungen an Erbes statt sollten bis Februar  unterbleiben.

Aus meiner Sicht, bleibt die Abtretung des 1/2 Erbes auch über den 25.01.2011 bestehen bis der entgültige Beschluß zur RSB erteilt wurde.
Lediglich die Abtretungserklärung auf Einkommen endet am 25.01.2011.
« Letzte Änderung: 03. Juni 2010, 18:28:04 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 03. Juni 2010, 18:26:07 »



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