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Autor Thema: Miete, Mitgliedschaftsverhältniss und Probleme deswegen  (Gelesen 564 mal)
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udo0006
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« am: 27. Dezember 2006, 17:03:33 »

seit einem Monat bin ich in der Verbraucherinsolvenz und habe jetzt folgenden Brief von Treuhänder erhalten der mir etwas Kopfzerbrechen bereitet:

\"In meiner Eigenschaft als Treuhänder über ihr Vermögen bin ich berechtigt alle Maßnahmen zu ergreifen, ....\" es geht um die Gläubigerbefriedigung) weiter im Text:
\"Hierzu gehört auch die Kündigung des bestehenden Mitgliedschaftsverhältnisses mit \"(meinem Vermieter).\"Gemäß Satzung des Vermieters ist das Mitgliedschaftsverhältnis direkt an den betreffenden Wohnraum gebunden. Eine Kündigung des Mitgliedschaftsverhältnisses hätte auch die Kündigung des Mietvertrages seitens des Vermieters zur Folge.

Um die Folge des Wohnraumverlustes abzuwenden schlage ich vor, den von Ihnen aktuell eingezahlten Mitgliedschaftsanteils in Höhe von 457,63 € durch Zahlung an die Insolvenzmasse aus Ihrem pfändungsfreien Vermögen,\" (also von meiner HartzIV-Kohle) \"gegebenfalls auch durch monatliche Ratenzahlung, abzulösen. Im Gegenzug erfolgt durch mich die Freigabe des Anteils aus dem Insolvenzbeschlag.\"
etc. etc.

In der Anlage war dann noch folgender Brief meines Vermieters an den IV:
\" in vorbezeichneter Angelegenheit wird mitgeteilt das ein Mietrückstand von 7, 46 besteht. Der Schuldner ist Mitglied in der o.g. Genossenschaft...\"
Weiter steht drin das ich 7 Anteile gezeichnet habe. Ein Anteil beträgt 150,00 €.
\"Die Anteile sind nicht voll erbracht. Es ist ein Geschäftsguthaben von 457,63 € zu verzeichnen.
Der Schuldner\" (also ich)\" zahlt unregelmäßig Raten. Die Nutzung der Wohnung ist an die Mitgliedschaft gebunden. Eine Aufkündigung der Mitgliedschaft würde die Kündigung des Nutzungsverhältnisses an der Wohnung nach sich ziehen.\"
etc. etc


Mehrere Fragen habe ich jetzt:
Ist der Vorschlag insofern unseriös weil hier Obdachlosigkeit droht nur um die Gläubiger zu befriedigen?
Meine Verfahrenskosten sind derzeit gestundet, stehen die nicht ganz vorne bei eventuellen Zahlungen?
Da nicht alle Anteile von mir bezahlt wurden, wie sieht es da mit den weiteren Raten aus? wie wird dort gepfändet?
Zahle ich nicht an die Genossenschaft wird mir irgendwann vielleicht doch der Mietvertrag gekündigt. Zahle ich aber die Raten an die Genossenschaft, wird der IV im selben Atemzug die gleiche Summe fordern wollen.  
Gibt es generell irgendwelche Urteile oder Paragraphen die diese Problematik behandeln?

Vielen Dank vorab für die Antworten.


   






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