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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 00:57:49 *
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Autor Thema: Miete Nebenkostenrückzahlung Pfändung-was nun?  (Gelesen 1990 mal)
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Miss-Melinda


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« am: 31. Januar 2008, 13:19:21 »

Hallo, ich habe ein brennendes Problem. Ich beziehe seit 2005 ALG 2 und erhalte für die Miete die Miete zuzüglich die Nebenkosten,die ich direkt an den Vermieter überwiesen habe.

Ein Gläubiger hat mir jedoch im November 2007 die nebenkosten und die Mietkaution gepfändet und nun ist aufgrund meines sparsamen Verbrauches eine Nebenkostenrückzahlung von 200.- entstanden. Die ARGE will jedoch nun diese 200.- vom nächsten Bezug abziehen.

Nun meine Frage: Wie kann man für die Zukunft umgehen, das irgendein Gläubiger die Nebenkosten pfändet,denn es ist ja nicht mein Geld sondern das Geld der ARGE, ist es nicht eine Sozialleistung!?  Aus einem anderen Forum weiß ich nun schon, das es für die ARGE keine genauen Regelungen gibt, es ist also eine Auslegung der Arge! Nur wie kann ich es für die Zukunft vermeiden!?

Da ich noch dieses Jahr die Insolvent beantragen möchte, wie würde es sich dann verhalten,dann würde doch die Nebenkostenrückzahlung an den Insolvenzverwalter gehen und wieder nicht an die ARGE,oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe  juchu
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RA Hechler


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« Antworten #1 am: 02. Februar 2008, 19:49:45 »

Hallo,

wie um alles in der Welt kommt Ihr Gläubiger an die Adresse Ihres Vermieters? fuchsteufelswild


Die Mietkauftion und die Nebenkostenrückzahlung sind natürlich für Sie jetzt zunächst leider weg.  shocked

Genauso wie die ARGE Nebenkostennachzahlungen erstattet, stehen ihr auch Rückzahlungen zu. 
Da jedoch das H4-Geld nicht pfändbar ist (hier gehört auch die Rückzahlung dazu, nicht jedoch die Kaution), sollten Sie Ihren Rechtsanwalt zu Rate ziehen, damit die Pfändung der Nebenkosten aufgehoben wird. Andernfalls können Sie Ihren Lebensunterhalt überhaupt nicht mehr bestreiten.   thumbup

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hechler
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