Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 22:23
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:23:30 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Mietkaution, die nicht von TH ins Vermögen veranlagt wurde  (Gelesen 492 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Gina210
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 49

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 0



« am: 22. August 2009, 23:04:39 »

Hallo liebes Team,

ich versuche mich gerade mit dem Thema "Mietkaution" zu befassen.

Ich bin auf den § 551 Abs.§ Satz3 BGB gestoßen und ich fasse den Text so auf, dass wenn der TH damalsdies nicht die Kaution aufgenommen hat ( schriftl.)  bzw. in Beansruchung genommen hat, hat man eine Chancen, die Mietkaution zurück zu bekommen.

In meinen Fall, hat mir eine sehr gute Freundin das Geld/ Kaution geliehen.
Wie kann ich mich in diesen Fall rechtens verhalten, um gegen nichts zu verstoßen?
Ich bitte um Infos, da es natürlich sehr weh tuen würde, wenn zum einen das Geld weg geht aber nicht meins ist.
Für einen schriftlichen Text,(Inhalt) den ich an den TH verfassen soll, wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank für eine Antwort, eure Gina
Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #1 am: 23. August 2009, 10:55:42 »

"Ich bin auf den § 551 Abs.§ Satz3 BGB gestoßen und ich fasse den Text so auf, dass wenn der TH damalsdies nicht die Kaution aufgenommen hat ( schriftl.)  bzw. in Beansruchung genommen hat, hat man eine Chancen, die Mietkaution zurück zu bekommen."

nein, nein und nochmals nein

"Für einen schriftlichen Text,(Inhalt) den ich an den TH verfassen soll, wäre ich sehr dankbar."
Um Himmels willen!

Stand des Insolvenzverfahrens?
Wurden der Freundin Sicherheiten gegeben für das Darlehen?
Wurde sie als Gläubigerin beim Erstellen des Insolvenzantrags angegeben?
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #2 am: 24. August 2009, 15:46:51 »

Hallo,

Ich bin auf den § 551 Abs.§ Satz3 BGB gestoßen und ich fasse den Text so auf, dass wenn der TH damalsdies nicht die Kaution aufgenommen hat ( schriftl.)  bzw. in Beansruchung genommen hat, hat man eine Chancen, die Mietkaution zurück zu bekommen.

 shocked öhm, können Sie das mal näher erklären, mich interessiert der Gedankengang dahinter.

MfG

ThoFa
Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1541 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz