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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:27:25 *
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Autor Thema: Mietkaution in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 1198 mal)
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isana
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« am: 02. September 2010, 10:42:39 »

Liebe Mitglieder,

komme bald in die Wohlverhaltensperiode und wollte fragen, ob in dieser Zeit meine Mietkaution an den TH geht. Wir wollen nämlich umziehen und die Kaution würden wir zu 100% wiederbekommen vom Vermieter.
Was für Rechte habe ich während der WVP?

Danke und Gruß
isana
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Fallera
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« Antworten #1 am: 02. September 2010, 11:20:56 »

Wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wird, müsste die Kaution wieder an sie gehen.

Sie erhalten durch Aufhebung des Verfahrens die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen zurück. Sprich sie dürfen wieder Vermögen bilden etc.

Außerdem haben sie folgende Obliegenheiten zu beachten:

http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
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Kurt Cobain
isana
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« Antworten #2 am: 02. September 2010, 13:38:07 »

Im Grunde kann man sich also VORHER nicht sicher sein...?!

Wer entscheidet, ob der Nachtrag gemacht werden muss? Gibt es Grenzen zur Kautionhöhe beispielsweise? (hier 1600 Euro)
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Fallera
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« Antworten #3 am: 02. September 2010, 13:40:55 »

http://dejure.org/gesetze/InsO/203.html = Betreff Nachtragsverteilung.

Grenzen gibt es meiner Meinung nach keine.
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paps
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« Antworten #4 am: 02. September 2010, 19:04:03 »

zumindest besteht ja jetzt noch keine Veranlassung den IV auf den bevorstehenden Umzug in der WVP hinzuweisen.

M.E. steht die Kaution auch nicht im Insolvenzbeschlag, solange das Mietverhältnis besteht.
Insofern dürfte eine Nachtragsverteilung nict so einfach sein.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 02. September 2010, 19:04:03 »



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