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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:23:48 *
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Autor Thema: Mietkaution soll eingezogen werden  (Gelesen 1963 mal)
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« am: 22. Oktober 2008, 09:19:19 »

hallo,

bin seit 2 Jahren in der WVP. Letzte Woche war Schlusstermin. Die Richterin und der TH haben hauptsächlich belehrt und mich immer wieder nach meiner Mietkaution gefragt die ich geleistet habe. Diese Mietkaution habe ich nach Umzug am 01.12.2007 von meiner Schwester erhalten. Ich selbst hatte kein Geld.
Nun ziehe ich gerade wegen der Geldprobleme in der nächsten Zeit aus, in eine NOCH kleinere Wohnung. Ich habe das auch so angegeben und gefragt von was ich denn dann die nächste Kaution bezahlen solle. da kam nur ein Schulterzucken. DE TH wollte sofort den namen und die Anschrift des Vermieters.
Selbst wenn ich die Kaution selbst geleistet hätte, dann doch aus dem Geld, das nach der Pfändungstabelle mir zustehen soll. Wie kann es nun plötzlich zum Vermögen erklärt werden?

Ich habe auch eine zweite Frage: Mir ist am Schlusstermin klar geworden, dass TH und Insogericht ein "Team" sind. Ich habe nicht das Gefühl nach Recht und Gesetz behandelt zu werden. Welche Instanz steht denn über dem Insogericht bzw. an wen wende ich mich, wenn ich glaube übervorteilt zu werden?

Kann da jemand weiterhelfen.  Vielen Dank für jede Antwort.
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JO
Feuerwald
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« Antworten #1 am: 22. Oktober 2008, 11:52:41 »

DE TH wollte sofort den namen und die Anschrift des Vermieters.

-> OK, im noch laufenden Insolvenzverfahren ist die Kaution, wenn diese denn frei wird, massezugehörig (pfändbar). Das ändert sich jedoch mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Ausnahme: Es wird eine Nachtragsverteilung angeordnet.  Sie können also nur abwarten. Wenn Sie nach Aufhebung umziehen und keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde/wird, fällt die Kaution Ihnen zu. Sonst ist die leider weg.
   

Selbst wenn ich die Kaution selbst geleistet hätte, dann doch aus dem Geld, das nach der Pfändungstabelle mir zustehen soll. Wie kann es nun plötzlich zum Vermögen erklärt werden?

-> weil’s die Herrschaften halt so haben wollen. Leider. Kaution = Vermögen = pfändbar. Und wenn man sich überlegt, was noch alles angedacht ist, kann's einem nach roten Socken und Fahnen zu mute werden.


Welche Instanz steht denn über dem Insogericht bzw. an wen wende ich mich, wenn ich glaube übervorteilt zu werden?

-> Weiss ich nicht, vermutlich Gott in himmlischen Angelegenheiten und ein guter Berater in irdischen Angelegenheiten.
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smallville
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« Antworten #2 am: 22. Oktober 2008, 11:53:50 »

Hallo Jo,

ich bin ein wenig verwirrt.
Du schreibst Du seist seit 2 Jahren in der WVP, hattest aber erst letzte Woche den Schlusstermin.

Die "offizielle" WVP beginnt nach Aufhebung des Verfahrens sprich NACH dem Schlusstermin.

Vorher befindet man sich im laufenden Verfahren.

Im laufenden Verfahren fiele die Mietkaution in die Insolvenzmasse.

Nach dem aufgehobenen - also in der WVP - wäre sie Dir.

Hast Du die Aufhebung des Verfahrens bereits schriftlich bekommen?

Wann wurde Dein Verfahren eröffnet?

lg
small
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« Antworten #3 am: 25. Oktober 2008, 10:42:10 »

Hallo smallville,

bin auch etwas verwirrt, was wohl an dem Foto liegt :-)

Also Eröffnungstermin war der 14.11.2006 und Schlusstermin war der 20.10.2008. ich versteh das nicht so wirklich. Mir wurde gesagt, die PInso besteht aus etwa einem jahr Vorbereitungsphase (was dann 2 jahre waren) und danach aus 6 jahren WVP.
Was genau für einen Sinn der Schlusstermin genau hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Der eine hat ihn wohl nach einem jahr, andere nach 3jahren. Dennoch bin ich deshalb doch schon in der WVP nach der Eröffnung, oder?

Jedenfalls waren zum ST keine Gläubiger da. Eine unerlaubte Handlung wurde angemeldet (der ich widersprach!) Die Richterin hat dann nach meiner Meinung den Schlusstermin so beendet, das ich davon ausgehen kann, das alles normal verlaufen ist. Demnach dürfte dann nach euren Angaben, die Kaution nur mir gehören, weil die Auszahlung erst In 12/08 erfolgen kann.
Es kann ja nicht sein, dass das Gericht jetzt einfach mal abwartet, mich schriftlich zu benachrichigen, damit die Kaution eingezogen werden kann?  Oh_no

Andererseits: Weshalb wollen sie die Kaution, wenn sie ebenso wissen, dass sie nach dem SchlussT gar kein Recht haben diese zu verlangen? Rechtsstaat ade oder ein Wissenmangel meinerseits? Das wüsste ich gerne...
Wenn meine Schwester mir Geld leiht, damit ich eine Kaution bezahlen kann, ist das ohnehin nicht mein Vermögen. Ich werde eine Auszahlung deshalb nicht ohne weiteres zustimmen. So leicht mache ich es denen nicht mehr..  fuchsteufelswild




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JO
smallville
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« Antworten #4 am: 25. Oktober 2008, 11:37:34 »

Hi Jo,

das Verfahren beginnt ab Eröffnung zu Laufen.
Sprich: 14.11.2006 eröffnet - dann ist es in Deinem Fall am 14.11.2012 vorbei und du bist "Raus aus dem Schulden" ( wink )

Solange der ST noch nicht war befindest Du dich im laufenden Verfahren.

Die WVP beginnt nach dem Schlusstermin.
Da ich soweit leider noch nicht bin, weiß ich nur vom Hören/Lesen, dass man gesondert darüber unterrichtet wird.

Da können Dir andere hier sagen wie das genau heißt, aussieht und wann damit zu rechnen ist.

NACH diesem Brief, würde m.E. dem Einbehalt der Kaution zu Deinen Händen nichts mehr im Wege stehen (außer was Feuerwald über die Nachtragsverteilung geschrieben hat)

Warte also mit dem Umzug lieber noch ein bisschen, wenn Du die Kaution zurückerhalten möchtest.

Diskussionen mit dem Gericht oder dem IV/TH würde ich - wenn möglich - vermeiden, da Du beide (besonders den TH) noch ein paar Jährchen an der Backe hast.
Die können nämlich auch eklig werden.

Warte jetzt erst mal 3-4 Wochen ab oder schau ab und an mal hier rein: www.insolvenzbekanntmachungen.de
Dort unter Suche (Details-Suche) Deinen Namen und Dein zuständiges Amtsgericht eingeben - und da steht der neuste Stand schneller drin als Du die Post hast  http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/wink.gif" alt="wink" border="0" />

lg
small
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« Antworten #4 am: 25. Oktober 2008, 11:37:34 »



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« Antworten #5 am: 26. Oktober 2008, 09:47:55 »

Erst mal Danke an small und Feuerwald.  Leider weiß ich jetzt auch nicht wirklich berscheid. Nachtragsverteilung...was es alles gibt!  undecided Wer entscheidet das und aufgrund welchen Gesetzes. Es müsste doch alles irgendwo genau geregelt und überprüfbar sein, oder?  gruebel Einfach glauben das es schon seine Richtigkeit hat, ist nach meinen Erlebnissen mit Behörden für immer vorbei. Alles ganz schön schwammig.....ich schau mich mal im Internet um. Vielleicht finde ich näheres über Schlusstermin schriftlich oder nicht und über Nachtragsverteilung und sonstiges. Ich teils dann auch hier mit.
 
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JO
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« Antworten #6 am: 16. November 2008, 17:44:50 »

So...heute habe ich mal wieder nachgesehen unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
jetzt stehe ich drin, mit datum vom 20.10.08

AZ:xxxxx/06. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Herrn
ICH, xxxx, 00000 Ort, wird
dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er für
die Zeit von 6 Jahren ab 14.11.2006 seine Obliegenheiten erfüllt
und von Insolvenzgläubigern oder dem Treuhänder Versagungsgründe
nicht wirksam geltend gemacht werden.


Ort, 20.10.2008 Amtsgericht

Mein Mietvertrag endet erst Ende November. Ist nun die Mietkaution nicht mehr pfändbar? Kann/Muss ich das Gericht und den TH schriftlich darauf hinweisen? Oder doch zum Rechtsanwalt..? Wer weiß da was?
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JO
paps
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« Antworten #7 am: 16. November 2008, 18:30:16 »

Damit sollte die Kaution bei Ihnen verbleiben.

Es fehlt allerdings noch die Mitteilung zur Aufhebung des Verfahrens nach 200InsO, erst dann sind Sie auf der sicheren Seite.
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« Antworten #8 am: 16. November 2008, 20:34:17 »

"Es fehlt allerdings noch die Mitteilung zur Aufhebung des Verfahrens nach 200InsO"

?? Was ist das nun wieder?  rougi Wo ist das denn geregelt? Wann bekomme ich diese Mitteilung und kann/wird das Gericht dann die Zusendung hinauszögern? Das ist doch alles irgendwie schwammig. Kein Wunder das es keiner versteht. Soll wohl so sein. Mir wäre wohler, wenn ich das irgendwo nachlesen könnte. Sollte doch alles geregelt sein, oder? In der Insolvenzordnung?  gruebel
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JO
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« Antworten #9 am: 16. November 2008, 20:43:51 »

Also den Schlußtermin hatten Sie.
Die RSB ist angekündigt.
Fehlt die  Aufhebung des Verfahrens nach §200 InsO .
In diesem Beschluß könnte dann die Nachtragsverteilung nach §203 InsO beschlossen werden.

Weiss denn der TH / das Gericht vom bevorstehenden Umzug?
« Letzte Änderung: 16. November 2008, 20:47:18 von paps » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 16. November 2008, 21:10:26 »

Ja, leider wissen die davon. Beim Schlusstermin hatten der TH und die Richterin ständig von der Mietkaution gesprochen. Ich hab (naiv und sorglos) erzählt, dass ich vorhabe demnächst umzuziehen. Darauf die Richterin: Die Kaution gehöre dann zum Vermögen und müsse dem TH übergeben werden. Auf meine Bemerkung, dass ich diese Kaution doch auch für die neue Wohnung brauchen würde, erhielt ich nur ein Schulterzucken.
Der TH wollte dann sofort Namen und Anschrift des Vermieters. Dieser erhielt wenige Tage später ein Schreiben des TH. Allerdings habe ich letztes Jahr ein Mietkautionskonto eröffnet (ich wohnte nämlich gerade mal 11 Monate in dieser Whg.) und ohne meine Zustimmung bekommt keiner das Geld. Der Vermieter steht auf meiner Seite und schreibt dem TH dass er erst mal die anstehende Nebenkostenabrechnung abwarten werde...

Sinn und Zweck des Umzugs ist ja gerade Geld zu sparen, weil nix über bleibt! Das Geld für die Kaution ist zum Teil von der Schwester, der Rest aus dem Geld, dass mir nach der Pfändung zusteht. Deshalb sehe ich nicht ein, dass man mir dies nun als "Vermögen" abnehmen will!  nono

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JO
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« Antworten #11 am: 17. November 2008, 08:45:01 »

Heute habe ich Post bekommen. Die Niederschrift vom Schlusstermin.Hierin steht auch:

"Der Treuhänder beantragt daher, bereits heute diesbezüglich die Nachtragsverteilung vorzubehalten. Die Rechtspflegerin verkündet sodann folgenden Beschluss:
Die Steuererstattungsansprüche des Schuldners für das Jahr 2007, sowie das nun laufende 2008, sowie der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung der hinterlegten Mietkaution für den Fall der Beendigung des Mietverhältnisses in der WVP bleiben bei einer Nachtragsverteilung vorbehalten, da der Zeitpunkt der Erstattung derzeit nicht vorhersehbar sind."

Das hört sich aber ganz anders an, als alles was ich hier und woanders gehört habe. Muss ich nun Widerspruch einlegen? Beim Gericht oder beim TH? Das ist alles so verwirrend. Die können anscheinend machen was sie wollen und für mich gelten wohl andere Gesetze als für andere... cry

Weiter steht da: Das Insoverfahren wird aufgehoben nach §200InsO

Das war das was du gemeint hattest? Nutzt mir aber wohl nicht viel.
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JO
dobberstein
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« Antworten #12 am: 17. November 2008, 12:54:38 »

Totalbanane, es ist doch nun genau das eingetreten was paps und Feuerwald vorausgesagt haben. Die machen nicht was Sie wollen, sondern halten sich an die Insolvenzordnung. So nun bist Du in der "Wohlfühlzeit".
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« Antworten #13 am: 17. November 2008, 13:26:46 »

Sind Sie zur renovierung verpflichtet? Welkches Verhältnis haben Sie zu Ihrem Vermieter? Wenn Sie nicht renovieremn oder einen anderen Schaden in der Wohnung verursachen, so hat der Vermieter das Recht die Kaution in Anspruch zu nehmen, um den Schaden zu beseitigen. Wer nun den Schaden letztendlich beseitigt, ist Sache des Vermieters als Auftraggeber und "Schadenbeseitiger" als Auftragnehmer.

Eine Kaution zur "verwohnen" ist leider nicht möglich, wird aber oft von Vermietern auf ausstehende Mietzahlungen angerechnet. Dies wäre meines Erachtens anfechtbar.
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dobberstein
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« Antworten #14 am: 17. November 2008, 13:41:52 »

Diesen Ausführungen von lucca m schliesse ich mich an.
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