Sind meine Mietschulden aus der Zeit vor dem Antrag (Privat-Mietschulden, nicht gewerblich) nun eigentlich Bestandteil der Forderungsmasse oder kann der Vermieter nach Abschluß des Inso Verfahrens immer noch pfänden lassen?
Die Mietschulden aus Zeit vor Insolvenzeröffnung sind ganz normale Insolvenzforderungen und werden genauso behandelt, wie z.B. die Schulden aus der gewerblichen Tätigkeit. Wenn das Verfahren rum ist und Restschuldbefreiung erteilt wurde ist der Vermieter so aus dem Rennen, wie alle anderen Gläubiger auch.
Allerdings kann der Vermieter im Insolvenzverfahren ggf. ein Vermieterpfandrecht an Gegenständen in der Wohnung geltend machen, wenn da noch etwas - pfändbares - da ist. Das Vermieterpfandrecht begründet ein Absonderungsrecht.
Wenn Sie Bestandteil der Forderungen sind: Wird sie gleichberechtigt zu den anderen Forderungen behandelt oder vorrangig?
gleichberechtigt