Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:24:45 *
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Autor Thema: Mietschuld vor dem Insolvenzantrag: Behandlung nach Abschluß des In-verfahrens?  (Gelesen 358 mal)
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llap
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« am: 02. Mai 2011, 17:15:14 »

Hallo zusammen,

ich habe Schulden aus einer gewerblichen Tätigkeit und bin somit ein Regel-Insolvenz-Kandidat.

Nach viel viel Papierkram und Demütigungen aller Art habe ich nun meinen Papierkram zusammen und kann endlich den Antrag auf eine Regelinsolvenz stellen.

Nun stellt sich mir aber noch eine Frage, die ich bisher nirgends klar nachlesen konnte:

Sind meine Mietschulden aus der Zeit vor dem Antrag (Privat-Mietschulden, nicht gewerblich) nun eigentlich Bestandteil der Forderungsmasse oder kann der Vermieter nach Abschluß des Inso Verfahrens immer noch pfänden lassen?

Wenn Sie Bestandteil der Forderungen sind: Wird sie gleichberechtigt zu den anderen Forderungen behandelt oder vorrangig?

Es geht hier nicht um das Kündigungsrecht, ich bin mittlerweile umgezogen, es stellt sich mir eigentlich hauptsächlich die Frage, ob da noch Pfändungen in der Wohlverhaltensphase auf mich zu kämen - dann müsste ich ja auf jeden Fall eine verbindliche Rückzahlugnsvereinbarung ausserhalbd der eigentlichen Insolvenzgeschichte abschließen?

Entschuldigt bitte die blöde Frage, aber ich weiß nicht mehr weiter...

Viele Grüße,
Paul

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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 02. Mai 2011, 17:24:35 »

Die Regelinsolvenz erfasst auch die Privatschulden, denn es geht ja nicht die Firma xy als juristische Person, sondern der Mensch llap in die Insolvenz. Deshalb sind alle Schulden, sei es aus selbständiger Tätigkeit oder privat bedingt, aber auch alles Vermögen Teil des Insolvenzverfahrens.
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Es grüßt der Alte
Maurice Garin
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« Antworten #2 am: 02. Mai 2011, 17:25:12 »

Sind meine Mietschulden aus der Zeit vor dem Antrag (Privat-Mietschulden, nicht gewerblich) nun eigentlich Bestandteil der Forderungsmasse oder kann der Vermieter nach Abschluß des Inso Verfahrens immer noch pfänden lassen?

Die Mietschulden aus Zeit vor Insolvenzeröffnung sind ganz normale Insolvenzforderungen und werden genauso behandelt, wie z.B. die Schulden aus der gewerblichen Tätigkeit. Wenn das Verfahren rum ist und Restschuldbefreiung erteilt wurde ist der Vermieter so aus dem Rennen, wie alle anderen Gläubiger auch.

Allerdings kann der Vermieter im Insolvenzverfahren ggf. ein Vermieterpfandrecht an Gegenständen in der Wohnung geltend machen, wenn da noch etwas - pfändbares - da ist. Das Vermieterpfandrecht begründet ein Absonderungsrecht.

Zitat
Wenn Sie Bestandteil der Forderungen sind: Wird sie gleichberechtigt zu den anderen Forderungen behandelt oder vorrangig?

gleichberechtigt


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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 02. Mai 2011, 18:09:21 »



Allerdings kann der Vermieter im Insolvenzverfahren ggf. ein Vermieterpfandrecht an Gegenständen in der Wohnung geltend machen, wenn da noch etwas - pfändbares - da ist. Das Vermieterpfandrecht begründet ein Absonderungsrecht.


Das Vermieterpfandrecht gilt aber nur, wenn man in der betreffenden Wohnung noch wohnt / Gegenstände hat.

Der TE hat mitgeteilt, dass er dort bereits ausgezogen ist. Damit dürfte sich der Hinweis auf das Vermieterpfandrecht erübrigen.
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Es grüßt der Alte
llap
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« Antworten #4 am: 02. Mai 2011, 19:59:36 »

Herzlichen Dank euch Allen, das hat mir SEHR geholfen!

Viele Grüße,
Paul
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. Mai 2011, 19:59:36 »



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