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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:24:54 *
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Autor Thema: Mietschulden aus Rücklastschrift. Muss ich die begleichen?  (Gelesen 786 mal)
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rotesbienchen
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« am: 28. November 2009, 20:53:55 »

Hallo Ihr Lieben,

ich bin mir nicht sicher ob das Thema hier hin gehört aber da ich in der WVP bin (seit 05/09) poste ich es einfach mal hier. Als ich damals (02/08) in die Private Inso bin hatte mein Treuhänder ja alle Lastschriften zurückgeholt. Somit auch 2 Monate Miete. Nun habe ich von den ganzen anderen Gläubigern mitbekommen das die damals mein altes Kundenkonto gekündigt hatten und mir ein neues eingerichtet hatten. Somit also blank von Schulden. Beim Vermieter ist das wohl leider nicht geschehen. Dort stehen nun also seit bald zwei Jahren knapp 900 Euro Mietschulden drin. Nun wollte ich innerhalb der Gesellschaft umziehen und wurde natürlich von der neuen Filiale die zuständig ist für den Bezirk in den ich ziehen wollte,  durchleuchtet. Wie zahle ich Miete, ist mein Konto ausgeglichen bla bla bla....nachdem man erst sehr freundlich zu mir war und mir sogar schon ne Wohnung zugesagt hatte, wurde ich nach diesem Check recht forsch in die Wüste geschickt. Ich würde keine Wohnung von der Geschäftsstelle bekommen weil mein Mieterkonto ja nie ausgelichen sei. Ich solle erstmal mein Mieterkonto ausgleichen und regelmässig Miete zahlen. Bis auf diese zwei Mieten die zurückgeholt wurden und mal ne Rücklastschrift ist die Miete aber immer abgebucht worden.

Sollten diese beiden Monate, die ja wahrscheinlich nie mehr ausgeglichen werden, nicht auf ein separates Konto oder mir ein neues Konto zugeteilt werden? Weil so ist die Chance hier jemals auszuziehen ja gleich null. Und ich bin auch der Meinung das ich das nicht ausgleichen darf schon alleine wegen Gläubigerbevorzugung, oder? Auf die Frage wie das mit der Kaution sei, hat mir mein Vermieter direkt gesagt, dass das von der einen auf die andere Wohnung übertragen werden würde. Diese Schulden laufen doch in die Insolvenzmasse und sind somit nicht mehr zurückforderbar, oder?

Liebe Grüße
Gabriele

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« Antworten #1 am: 29. November 2009, 12:08:14 »

Ja, für den Widerruf der Lastschriften können Sie nichts. Die dadurch entstandenen offenen Mieten sind Insolvenzforderungen, die Sie nicht mehr bezahlen dürfen. Der Vermieter kann sich an die Kaution halten.
Den Umstand können Sie dem Vermieter erklären. Aber wenn er es nicht versteht, würde ich wohl nicht innerhalb dieses Vermieters umziehen.

Alternativ: Umziehen, Vermieter soll den alten Vertrag abrechnen und die offenen Mieten aus der Kaution nehmen. Sie stellen eine neue Kaution bzw. stocken den nach Abrechnung verbleibenden Betrag wieder auf die vereinbarte Kaution auf.
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rotesbienchen
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« Antworten #2 am: 29. November 2009, 13:31:17 »

Danke für die Antwort. Dann hatte ich das doch richtig im Kopf das ich das nicht mehr zahlen muss. Tja umziehen ist leider nicht so einfach. Bisher wurden mir leider alle Türen versperrt sobald die möglichen Vermieter sich meine Schufa geholt hatten. Egal ob ich das vorher gleich erwähnt hatte oder es schlicht drauf ankommen lassen hab. Mit abgeschlossener Insolvenz und auch noch alleinerziehend will man mich nicht. Selbst die Tatsache das ich mittleweile wieder Vollzeit arbeite und gutes Geld verdiene, brav meinen Teil an den TH abführe ist kein Argument. Es ist zum heulen  heulen Ich würde so gerne einfach nochmal neu anfangen und will endlich von meinen Horrornachbarn weg. Daher ja der Versuch innerhalb der GWG umzuziehen. Das sind Sozialwohnungen die bezahlbar sind und ich müsste mir nicht erst mühsam ne neue Kaution zusammensparen und das Geld für mindestens einen Monat doppelte Miete. Wenn die Mietschulden mit der Kaution beglichen werden bleiben grad mal 200 Euro über. Somit wird hier auszuziehen wohl nicht ganz so einfach werden.  cry Ich hatte auch schon bei der Bank vorsichtig nach ner Bankbürgschaft gefragt für ne neue Kaution...ich wurde ausgelacht und wieder heim geschickt. Kein Scherz...

« Letzte Änderung: 29. November 2009, 13:32:50 von rotesbienchen » Gespeichert
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