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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:29:21 *
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Autor Thema: Mietskautionskonto bei Umzug  (Gelesen 748 mal)
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« am: 27. Oktober 2011, 14:03:59 »

Hallo,

ich befinde mich seit ein Paar Monate in der WVP.

Meine Frau ist schwanger und wir müssen umziehen. Bei dem Verfahren wurde das Mietskautionskonto als Vermögen angegeben. Soweit ich mich errinern kann, steht im Beschluss über Abschluss des Verfahrens dies auch drin (bin nicht sicher), auf jeden Fall aber dass ich alle Steuerrückzahlungen an den TH abzugeben habe.

Besteht die Möglichkeit irgenwie das Geld nicht abzugeben?
-wenn ich z.B. die alte Wohnung untervermiete?
-oder wenn ich für die neue Kaution das Konto aufstocke und es von dem neuen Vermieter übernehmen lasse?

Danke
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 28. Oktober 2011, 09:18:35 »

Wenn Sie nicht sicher sind, was im Beschluß steht, welche Antwort erwarten Sie? Sie sollten schon für eine sinnvolle Antwort den Beschlußtext hier zitieren.
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Es grüßt der Alte
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« Antworten #2 am: 28. Oktober 2011, 11:56:15 »

Ja, da haben Sie recht. Habe nachgeschaut. Es steht, dass die Steuerrückzahlungen und die Kaution vorbehalten bleiben.

Das heißt so viel wie - keine Chance, oder?
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« Antworten #3 am: 28. Oktober 2011, 13:06:35 »

Und noch eine Frage.

Es ist so, dass mein Schuldenerberater bei dem Insolvenzantrag eine Stundung der Gerichtskosten beantragt hat. Diese wurde auch schriftlich vom Gericht genehmigt, bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung, da mein Vermögen (die Kaution, um die es hier oben geht) nicht ausreichend sei.

Ist es so, dass wenn jetzt diese Kaution einbehalten wird, sie auch für die Deckung der Gerichtskosten genutzt wird? Ich meine, wenn dies der Fall ist, heißt das für mich, dass ich somit einen Teil des Geldes, das ich dem Gericht dann 2015 schulde getilgt ist. (Lohnpfändungen gibt es seit einem Jahr bei mir nicht und das wird auch mit 3 unterhaltspfl. Personen in Zukunft bleiben.)

Danke
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Der_Alte
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« Antworten #4 am: 28. Oktober 2011, 15:19:32 »

Ja, die Masse wird zunächst genutzt, um die Kosten des Verfahrens, also den Treuhänder und das Gericht zu bezahlen.
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Es grüßt der Alte
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. Oktober 2011, 15:19:32 »



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