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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:29:57 *
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Autor Thema: Mietvertrag während der WVP  (Gelesen 760 mal)
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skymaster33
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« am: 07. November 2009, 00:16:40 »

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage.
Mein Vermieter hat immer seine Miete rechtzeitig bekommen aber seit Februar keine Abschläge mehr an die Stadtwerke gezahlt. Jetzt wollen die alles dicht machen. Ich möchte nun gern umziehen denn mir reicht es langsam.
Bei einer Wohnungsbesichtigung bekommt man ja den Zettel über die Selbstauskunft.......muss ich da nun angeben das ich die EV abgegeben habe oder nicht ??
In der Schufa steht es nicht mehr drin da es schon 2004 war, ich jetzt in der WVP bin und diese im März 2010 endet.
Wie muss ich mich verhalten und muss ich Angst haben das ich garkeine neue Wohnung bekomme ??
Danke für Eure Antworten.
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rookie


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« Antworten #1 am: 07. November 2009, 09:57:51 »

Eine Selbsauskunft ist keine Schufa.....

Es wid nur danach gefragt ob ein EV abgegeben ( was angegeben werden muss ) wurde usw.....

Auch wird nach Einkommen und Beruf gefragt.


Die Einholung einer SCHUFA-Auskunft über den Mieter ist unzulässig (BGH NJW 1985, 49). Unzulässig ist auch die Einholung von Informationen bei anderen dritten Personen ohne die Zustimmung des Mieters.
« Letzte Änderung: 07. November 2009, 10:09:36 von rookie » Gespeichert
skymaster33
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« Antworten #2 am: 07. November 2009, 10:14:32 »

Hallo,

also auch obwohl die EV  2004 war und ja schon wieder gelöscht wurde, muss ich es angeben !?
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paps
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« Antworten #3 am: 07. November 2009, 13:06:59 »

Nein. Das gehört der Vergangenheit an.
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skymaster33
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« Antworten #4 am: 07. November 2009, 15:10:03 »

Hakllo danke für die Antwort......
ok also mach ich bei dieser Frage ein Kreuz bei NEIN ..........und muss ich angeben das ich in der WVP bin ??
Und was ist wenn der Vermieter in die Schufa schaut und das mit der WVP sieht kommt er da nicht auf die Idee zwecks der
EV ?? Wie gedagt das ganze war2004 und die WVP ist 2010 im März zu Ende.

Danke
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. November 2009, 15:10:03 »



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paps
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« Antworten #5 am: 07. November 2009, 17:50:40 »


Die Einholung einer SCHUFA-Auskunft über den Mieter ist unzulässig (BGH NJW 1985, 49). Unzulässig ist auch die Einholung von Informationen bei anderen dritten Personen ohne die Zustimmung des Mieters.

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« Antworten #6 am: 07. November 2009, 19:08:12 »

ok also das hier steht auf der slebstauskunft ganz unten :

O Ich habe/wir haben weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, noch läuft ein ähnliches Verfahren gegen mich/uns
O Es bestehen keinerlei Mietschulden.
O Ich/wir haben nicht vor die Wohnung gewerblich zu nutzen.
Der Mietinteressent versichert, dass die von Ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Ihm ist bekannt, dass die Selbstauskunft dem Vermieter zur Vertragsannahme vorgelegt wird und dass falsche Aussagen zur sofortigen Nichtannahme des Mietinteressenten bzw. zur Aufhebung eines bereits bestehenden Vertrages führen.
Der Mietinteressent gestattet das Einholen von Auskünften über seine Person.
Der Vermieter kann die Vertragsannahme von einer ihm vorzulegenden Schufa-Auskunft abhängig machen. Diese hat der Mietinteressent auf eigene Kosten bei der Schufa GmbH einzuholen

Was soll ich da nun machen ????
EV oder ähnliches Verfahren was soll das heissen ähnliches Verfahren ??

Ich weiss nicht weiter :-(
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rookie


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« Antworten #7 am: 09. November 2009, 14:51:20 »

Die EV ist Vergangenheit und muss nicht angegeben werden....ein ähnliches Verfahren kenn ich nicht.....

Das Verlangen einer Schufaauskunft für Vermieter ist verboten......

Wenn Du sie selber beantragst und dem Vermieter gibst, ist das Deine Sache.

Er selbst darf keine Auskünfte ohne Dein OK über dich einholen.
Weder bei der Schufa, bei anderen Personen oder Institutionen.


Alles ok ??

PS. Falls Du doch eine SCHUFA holen möchtest achte darauf das Du nicht Deine EIGENAUSKUNFT vorlegst. Sondern die Version VERBRAUCHERAUSKUNFT. Da steht nämlich nicht alles und auch keine genauen Angaben drin...  whistle


Inso steht drin..... genaue Kontostände und Kreditbeträge nicht.Kreditkarten auch nicht.

RSB- Verfahren weiss ich nicht.....soweit bin ich noch nich...  coffee
« Letzte Änderung: 09. November 2009, 17:30:38 von rookie » Gespeichert
skymaster33
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« Antworten #8 am: 09. November 2009, 18:54:03 »

ok also ich denke mal ich habe alles verstanden ..... biggrin
dann schau ich mal was der neue vermieter nun sagt und ob er zufrieden ist mit dem was ich angegeben habe.....
danke nochmal für die Hilfe ;-)
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