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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:30:40 *
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Autor Thema: Mini Job Privatinsolvenz  (Gelesen 3656 mal)
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BrigitteWe
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Beiträge: 2

Danke
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« am: 30. April 2006, 17:46:52 »

Mir werden monatlich vom Einkommen gemäss Pfändungstabelle ein Betrag abgezogen. Würde mir gerne wegen der hohen Miete eine andere Wohnung suchen und dazu bräuchte es eine vorübergehende Einnahmequelle. Würde man diesen 400 Euro Job nun zu meinem regulären Einkommen hinzurechen, verblieben mir gerade ca. 100 Euro übrig. Wisst Ihr, ob es für einen Nebenjob andere Kriterien der Insolvenzabgaben gibt. Habe mal was gehört, dass dieser nur zu 50 % abgezogen wird.

Vielen Dank für eine Antwort.
Gruss
Gitte
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jafern
ehemaliger Betreiber dieses Forums ;-)
weiß was
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Beiträge: 369

Danke
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« Antworten #1 am: 01. Mai 2006, 08:08:55 »

Hallo Gitte,

nach meinem Kenntnisstand regelt das die Vorschrift § 850a ZPO für Mehrarbeit (bzw. auch Überstunden), sprich: 50 % des Bruttoverdienstes aus dem Nebenjob sind unpfändbar. Steht so in einigen Kommentaren und entsprechend wurde / wird auch so verfahren.

Gruß
Jafern[addsig]
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
ThoFa
weiß was
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Karma: 11
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Beiträge: 2384

Danke
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WWW
« Antworten #2 am: 02. Mai 2006, 17:37:43 »

Hallo,

Jafern liegt da vollkommen richtig, allerdings muss der ein oder andere IV von dieser Regelung noch überzeugt werden.  8-)

MfG

ThoFa
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