Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 22:30
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:30:50 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Minijob trotz Erwerbsunfähigkeit in der WVP  (Gelesen 1459 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Paula12345
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0


Regelinsolvenzverfahren nach langjähriger Selbstän


« am: 24. Juli 2009, 15:13:43 »

Meine WVP läuft noch 2,5 Jahre und das Insolvenzverfahren läuft in diesem Fall auch noch.
Ich bin Eerwerbsunfähig geschrieben, habe aber keinen Rentenantrag gestellt und beziehe auch keine Leistungen von niemandem.
Nun könnte ich einen 400 Euro Job bekommen, den ich versuchen möchte zu schaffen , mit meinen gesundheitlichen Gegebenheiten.
Was muss ich tun ? Wem was mitteilen ? Oder darf ich es gar nicht ?

Ich wäre sehr dankbar für eine Info.

Gruß Paula
Gespeichert
foxtra
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 335

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 43


« Antworten #1 am: 24. Juli 2009, 20:10:38 »

Da fallen mir nur Fragen ein dazu...

1. Entweder die WVP ist gegeben oder das Insolvenzverfahren läuft noch, beides geht nicht. Die WVP gibt es erst dann, von der Laufzeit her gesehen rückwirkend ab Eröffnung der Inso, wenn das eigentliche Inso-Verfahren abgeschlossen ist. Also: Wann wurde Schlussrechnung gestellt?

2. Wenn erwerbsunfähig, warum kein Rentenantrag?

3. Führen Sie derzeit Beträge an Ihren TH ab?

Natürlich können Sie in der WVP einen Job annehmen. Info an den TH genügt meines Wissens.
Gespeichert
Paula12345
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0


Regelinsolvenzverfahren nach langjähriger Selbstän


« Antworten #2 am: 24. Juli 2009, 20:47:19 »


So dachte ich auch mal bis mir mein IV folgendes schrieb:
die Dauer des eigentlichen Insolvenzverfahrens ist für die Gesamtverfahrensdauer unerheblich. Das Verfahren dauert insgesamt 6 Jahre ab Eröffnung ( bei mir 17.11.2006), so daß in Ihrem Fall das Verfahren am 17.11.2012 beendet ist. Dadurch dauert das eigentliche ISV bei Ihnen länger, dafür fällt aber die WVP entsprechend kürzer aus.

Rentenantrag noch nicht gestellt weil ich hoffe  wieder zu genesen.

Nun habe ich zum Thema Minijob gelesen, dass man als Erwerbsunfähiger nur weniger als 15 Stunden arbeiten dürfe, weil sich das sonst widerspreche.

Wie gesagt ich hatte lediglich eine Begutachtung vom Gutachter der Arge, als ich noch ALG2 bezog. Dann habe ich geheiratet und der Hausarzt hat die Erwerbsunfähigkeit als Attest für 2009 verlängert. ( Gültigkeit ?)
 Nun beziehe ich keine Leistungen und lebe mit meinem normal verdienenden Ehemann, in der Hoffnung bald wieder arbeiten zu können.
Jetzt könnte ich einen Telefonjob und PC-Job   von zuhause aus,  auf 400 Euro Basis bekommen, der ausbaufähig ist. Das ist mit meinem Gesundheitszustand möglich.

Darf ich das in der Situation ? ganz oder nur 15 Stunden ?

Ist eine verlängerte vom Hausarzt attestierte Berufsunfähigkeit offiziell genügend ?

Viele Fragen, ich danke im Voraus.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 24. Juli 2009, 20:55:23 »

Grundsätzlich entscheidet die BG oder der Rententräger über eine Berufsunfähigkeit. Nicht der Hausarzt.

Anderen Falls sind sie einfach nur krankgeschrieben.
Dann dürfen Sie nebenbei überhaupt nicht arbeiten, das dies zum Verlust des Arbeitsplatzes führt.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Paula12345
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0


Regelinsolvenzverfahren nach langjähriger Selbstän


« Antworten #4 am: 24. Juli 2009, 21:14:22 »

Da ich ja keinen Arbeitsplatz habe, darf ich den Job denn annehmen ? Ich schade ja niemandem, weil ich keine Leistungen beziehe. Und aus diesem Minijob kann eine feste Anstellung werden, von der ich ja dajavascript:void(0); wink
nn gerne Anteile an den IV abführe.javascript:void(0);

Nun habe ich es auch verstanden. Ich muss das also mit dem Arzt klären, wenn er bescheinigt, dass ich soundsoviele Stunden pro Tag arbeiten kann, geht das sicherlich in Ordnung.  ???

Die Krankschreibung des Arztes nützt mir ja nur in sofern, dass ichnicht etliche Bewerbungen pro Woche schreiben muss, die es tatsächlich gar nicht gibt, oder nur in einer Entfernung, die in meinem Gesundheitszustand nicht zu bewerkstelligen ist. ( Rücken kaputt, Füsse kaputt)
« Letzte Änderung: 24. Juli 2009, 21:23:31 von Paula12345 » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 24. Juli 2009, 21:14:22 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #5 am: 24. Juli 2009, 23:01:11 »

Sie scheinen das Problem nicht wirklich verstanden zu haben.

Sie erfüllen ihre Erwerbsobliegenheit nicht, da sie krank sind.

Wären Sie gesund würden sie diese auch nicht erfüllen, da sie kein Arbeit haben.

Nun hilft Ihnen ihr Hausarzt dabei, nicht arbeiten zu können, andererseits aber doch?
 
Es ist ein heißes Pflaster auf dem Sie sich da bewegen.

Oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden.


Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Paula12345
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0


Regelinsolvenzverfahren nach langjähriger Selbstän


« Antworten #6 am: 24. Juli 2009, 23:17:26 »

Da haben Sie wohl etwas sehr falsch verstanden.
So war es mit Sicherheit nicht gemeint. Ich habe kein Gefälligkeitsattest sondern bin sehr krank.
Hat man trotzdem kein Recht darauf wieder zu gesunden und zu versuchen ob man eine kleine Beschäftigung annimmt, nämlich um wieder in die Richtung zu kommen einen richtigen Job zu bekommen und dann rechtmäßig seinen Gläubigern Beträge zukommen zu lassen. Irgendwie muss man ja anfangen.
>Und selbstverständlich komme ich meinen Obliegenheiten nach.
Vielen Dank.
Gespeichert
Paula12345
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0


Regelinsolvenzverfahren nach langjähriger Selbstän


« Antworten #7 am: 25. Juli 2009, 14:13:38 »


Da man mich wie ich hier gemerkt habe mißverstehen kann, werde ich mich überprü+fen, vielen Dank.
Auch wurde keine Rente beantragt weil erst eine Reha stattfinden muss und ich Bedenken hatte das ISV zu gefährden.  Wo bekomme ich denn über diese Dinge Informationen ?
Danke sehr
Paula
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #8 am: 25. Juli 2009, 14:31:03 »

Insolvenzrechtlich ist die Aufnahme eines Job niemals bedenklich. Daher können Sie insolvenzrechtlich natürlich einen Jobangebot annehmen.

Hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung ist es sogar Ihre Pflicht (Obliegenheiten), eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen.

Wo wir beim Thema sind!

Natürlich kann bspw. bei (schwerer) Erkrankung die Aufnahme einer (Vollzeit-) Erwerbstätigkeit  unzumutbar sein, das ist völlig logisch.  Es kann auch keiner in diesem Land zur Arbeit "gezwungen" werden, zumindest steht das irgendwo in unserer Verfassung.  Einen Arbeitszwang gibt es demnach im RSB-Verfahren nicht, allerdings die (freiwillige) Obliegenheit, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen, sowie zumutbar, um die RSB zu erlangen.

Wenn man dauerhaft erwerbsunfähig oder nur eingeschränkt arbeiten kann, wäre es sicherlich nicht falsch, diesen Umstand im Fall eines Versagungsantrags wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheiten durch einen Insolvenzgläubiger nachhaltig beweisen zu können, je besser, je besser.




Gespeichert

paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #9 am: 25. Juli 2009, 20:28:10 »

Da ich ja keinen Arbeitsplatz habe, darf ich den Job denn annehmen ? Ich schade ja niemandem, weil ich keine Leistungen beziehe. Und aus diesem Minijob kann eine feste Anstellung werden, ....

Nun habe ich es auch verstanden. Ich muss das also mit dem Arzt klären, wenn er bescheinigt, dass ich soundsoviele Stunden pro Tag arbeiten kann, geht das sicherlich in Ordnung.  ???

Die Krankschreibung des Arztes nützt mir ja nur in sofern, dass ich nicht etliche Bewerbungen pro Woche schreiben muss, die es tatsächlich gar nicht gibt, oder nur in einer Entfernung, die in meinem Gesundheitszustand nicht zu bewerkstelligen ist. ( Rücken kaputt, Füsse kaputt)


Also haben Sie doch keinen Job und sind halt nur krank?

Sie erfüllen ihre Erwerbsobliegenheit nicht, da sie krank sind.

Wären Sie gesund würden sie diese auch nicht erfüllen, da sie kein Arbeit haben....

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3682 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz