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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:35:01 *
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Autor Thema: Mitteilung an den Vermieter über Insolvenz nach Umzug  (Gelesen 1324 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
chaotr
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Beiträge: 1

Danke
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« am: 10. April 2009, 19:41:10 »

Hallo Leute,

erstmal ein super Forum hier.
Habe nach einigen Antworten gesucht und die meisten auch gefunden, klasse.

Was ich nicht gefunden habe:

Bin zur Zeit noch in der Eröffnungsphase (seit Jan2007), sobald ich in der WVP bin kann ich wieder diverse Dinge tun, alles klar.

Aber, zur Zeit würde der TH sofort, bei Umzug, den neuen Vermieter kontaktieren um klar zustellen, dass er (TH) aus der "Haftung" ist.
Informiert er auch den Vermieter über die Inso nach Abschluss des Eröffnungsverfahrens? Wäre wichtig, da der jetzige Vermieter tierisch nervt.

 Vielen Dank im Vorfeld für eure Antworten

Gruß
chaotr
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paps
Moderator
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Beiträge: 6193

Danke
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-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 13. April 2009, 17:48:51 »

Normalerweise wird nach Aufhebung des Verfahrens kein Vermieter mehr informiert.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: Umzug  Vermieter  Mieter  Mitteilung 
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