Hallo ... ich hab da mal ein bißchen Text kopiert
...Sie müssen einen Beschluss bekommen haben, in dem steht, dass das Insolvenzverfahren beendet ist. Seit dem befinden Sie sich in der WVP.
Wenn das Verfahren 20XX eröffnet wurde, läuft der Rest der WVP noch bis 20XX, also sechs (!) Jahre nach Eröffnung.
Unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de können Sie unter Detailsuche und mit Angaben Ihres Aktenzeichen selber nachschauen, welchen Status Sie haben.
Die Restschuldbefreiung haben Sie schon beantrag, dies wird mit dem Eröffnungantrag zusammen gemacht. ...
LG
MissTraut