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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:36:08 *
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Autor Thema: Mobilitätspauschale pfändbar?  (Gelesen 2550 mal)
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moneypenny
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« am: 06. Dezember 2006, 23:33:50 »

Hallo,

ich befinde mich seit dem 19.09.2006 im Insolvenzverfahren. Mir wird seit ca. Juli 2006 schon Gehalt gepfändet von einem Gläubiger.

Ich habe nun folgendes Problem. Ich habe ortsmäßig einen neuen Arbeitsplatz, der viel weiter weg ist, als vorher. Ich bekomme dafür von meinem Arbeitgeber eine Art Mobilitätspauschale und eine Fahrtkostenerstattung für ca. zwei Jahre. Das sind ca. 16000 € BRUTTO.

Meine Frage wäre, ob ich das ganze Geld an die Treuhänderin abgeben muss.

Ich erhalte das Geld, weil ich jetzt fast 30 km mehr in die Arbeit fahren muss und muss dafür Benzinkosten und die monatliche Leasingrate für mein Auto, die sich durch die Mehrkilometer erhöht,  bezahlen. Wenn mir das ganze Geld weggenommen wird, wie soll ich denn die - von mir nicht verursachten Mehrkosten - bezahlen? Das widerspricht sich doch...

Mein Schuldnerberater meint, wenn mein Arbeitgeber mir das Geld erst in acht Monaten ausbezahlt, müsste ich nichts abgeben, das verstehe ich gar nicht....

Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.

Danke vorab.
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paps
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« Antworten #1 am: 07. Dezember 2006, 00:42:48 »

Prinzipiell wären Spesen unpfändbar, auch die Pauschale im Zusammenhang mit der Nutzung des Privaten PKW für dienstliche Angelegenheiten. dürfte der Spesenregelung unterliegen.

Bezüglich der Leasingrate wäre es schon wieder streitbar.
Da es sich um einen privten Leasingvertrag zu handeln scheint, können Zahlungen für eine erhöhte Rate nicht in Ansatz gebracht werden.

Vergessen Sie die Aussage mit den 8  Monaten.
Egal wie und wann Sie eine Zahlung ihres Arbeitgebers zum laufenden Gehalt erhalten, ist die zahlung pfändbar, ist sie es auch während der WVP.
[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Horror
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« Antworten #2 am: 18. Juli 2009, 17:36:16 »

Hallo , habe ein ähnliches Problem ,
mein Insolvenzverwalter hat auch die komplette Pauschale vom letzten Jahr behalten ,
er deutete mal an, das es diesbezüglich wohl ein Urteil gäbe, das die Pauschale nicht komplett oder nur anteilig pfändbar wäre ....
hat sich natürlich seitdem nicht mehr dazu geäußert ...
Gibt es ein Urteil auf das man sich berufen kann oder kann man nur das Argument der unpfändbaren Spesen anbringen ....
Muß leider auch jeden Tag knapp 80 km zur Arbeit fahren und der Spritverbrauch bzw. der Verschleiß am Fahrzeug (Reifen und Bremsen9 ist extrem , und das Geld wäre notwendig um mein Fahrzeug instand zu halten und meinen Arbeitsplatz zu sichern ....
Bitte um Info ! Mfg
« Letzte Änderung: 18. Juli 2009, 17:47:51 von Horror » Gespeichert
rookie


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« Antworten #3 am: 21. Juli 2009, 11:50:55 »

Hallo,

m.E. ist eine Mobilitätspauschale mit ner Aufwandsentschädigung zu vergleichen die nicht pfändbar ist.

Du bekommst den Aufwand der Fahrerei und den damit verbundenen Kosten entschädigt.

So würde ich das definieren.
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wiwo
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« Antworten #4 am: 21. Juli 2009, 18:32:52 »

Hallo Betroffene,

versucht es doch vielleicht mal so wie ich (mit Erfolg): wenn sich die monatlichen Mobilitätskosten erhöhen stellt einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages beim Inso-Gericht. Natürlich muss das warum und wieso schriftlich belegt werden und eine Info an den TH bzgl. des Antrages mit allen Unterlagen sollte Pflicht sein.

Vielleicht hatte ich ja auch nur Glück mit meinem TH, aber dieser hat dafür gesorgt, dass mir  - trotz lediglich einer unterhaltspflichtigen Person - 500,00 Euro mtl. über dem normalen Pfändungsfreibetrag zugestanden werden und das Gericht hat dies auch genauso schriftlich bestätigt.

Danach oder besser noch vorher wäre doch nur noch mit der Firma zu klären, ob statt einer Einmalzahlung der Mobilitätspauschale eine monatliche Auszahlung bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages möglich wäre.

Gruß
wiwo
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Gruß
wiwo
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 21. Juli 2009, 18:32:52 »



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