Hallo Nati
angerechnet wird das Einkommen des Ehepartners nicht.
Es kann passieren, dass eine unterhaltspflichtige Person teilweise oder ganz wegen eigenen Einkünften unberücksichtigt bleibt.
Eine Tabelle gibt es hier leider nicht.
Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit dürfte das Jahreseinkommen maßgeblich sein (Steuerbescheide)
Was mir eher Sorgen macht, sind Ihre Gründungspläne. Denn wer heute schon weiss, zwei Jahre lang im SOLL zu arbeiten, hm, der kann schnell selbst auf die Nase fallen.
Bei "Heimarbeit" und "Party-Verkauf" sollten eigentlich keine größeren Investitionen anfallen, auch braucht man eigentlich kein großes Lager. Haben Sie Ihr Gründungskonzept einmal prüfen lassen ?
Gruss
Feuerwald
Lieber Feuerwald.
Bei meiner "Heimarbeit" ist es eigentlich auch nicht erforderlich ein Lager zu besitzen! Da es aber in unserer Region leider noch kein Lager gibt, will ich dieses natürlich selbst haben, damit ich eben wirklich von zuhause aus arbeiten kann(sonst müsste ich ja immer in ein Lager fahren um mir dort Hosen für meine Party auszuleihen :wink:)
Die "negativen Einkünfte" erreiche ich dann ja desswegen, weil ich ziemlich viel bei der Steuer als Abzug geltend machen kann (wie z. b. Kosten für Lagerhaltung,Büro etc. )
Da wir mittlerweile ein größeres Haus bewohnen, haben wir ja noch 3 große Zimmer übrig und in einem davon möchte ich mir ein "Lager" einrichten. Es ist aber tatsache so, dass ich dazu in keiner Weiße verpflichtet bin wie z. b. bei Tupper wo man ja wirklich jede Schüssel kaufen "muss"(sollte sonst kann man ja die neuen Schüsseln nicht zeigen)
Also das Firmenkonzept ist nicht unseriös oder ähnliches. Ich werde dort als Freier Mitarbeiter dann eben Jeans-Partys abhalten und so eben nebenher ein wenig dazuverdienen. (eigentlich nix anderes wie eine Tupperberaterin nur das ich eben nicht verpflichtet bin Umsätze zu machen da ich mir meine Arbeit wirklich einteilen kann. habe keinerlei Verpflichtungen partys zu machen oder eben gewisse Umsätze zu bringen)
Mir geht es ja nur darum, ab wann ich dann eben nicht mehr als Unterhaltspflichtiger zählen kann. Denn in diesem Geschäft bekomme ich ja auch Provissionen ausbezahlt sollte ich eben neue Mitarbeiter werben. Steht aber für mich im moment nicht zur debatte, da mir das Partys machen eigentlich mehr freude macht.
Liebe Grüße
Nati