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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 22:56:04 *
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Autor Thema: Möchte es in Angriff nehmen  (Gelesen 282 mal)
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daywalker
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« am: 03. September 2008, 00:55:00 »

endlich mich regulär um meine Schulden zu kümmern. Ich muss, zu meiner Schande gestehen,das ich immer davon gelaufen bin,typischer Fall von Post weg, EV, neues kam leider dazu (nicht beabsichtigt gewesen,Gelder kamen nicht Forderungen anderer usw) aber so geht das nimmer. Der Betrag beläuft sich auf  "nur" max 20.000 Euro (habe im Moment nicht den genauen Betrag im überblick muss ich ehrlich gestehen,aber mehr ist es definitiv nicht) und es ist für unsere Verhältnisse schon sehr sehr viel. Bitte keine Vorwürfe wegen ignorieren etc. mache mir diese wirklich ganz stark :-( Schulden kamen entweder durch Unwissenheit,Dummheit,Dahinsieden der Rechnungen (großteils aufgrund keines Geldeinganges auf dem Konto) zustande.Wir sind Großfamilie (5 Kinder, nicht verheiratet,beide ALG2) und ich will dem ganzen ein Ende setzen um endlich richtig leben zu können. Ich habe bereits von Vergleichszahlung gehört und auch gelesen, meine Frage ist natürlich,wenn ich nun jemanden Anschreibe und eine Vergleichszahlung anfrage,wie hoch bzw niedrig könnte man sie setzen? Bei ALG2 werden die Schuldner natürlich wissen,das da nicht viel rüber kommen kann,da man eh am Minimum lebt. Ich zahle bei einigen monatliche Raten,aber die Massen kommen eben zusamme und es wird einfach zuviel dies zu tragen,das bringt mich nur in die nächste miese Situation.

Als Beispiel:

Restforderung ungefähr 1000 euro (alter etwa 13 Jahre,einiges wurde bereits abgetragen mit monatlicher Ratenzahlung),kann ich dann eine Vergleichzahlung in Höhe von 15% vorschlagen? Sprich etwa 150 euro Zahlung um den ganzen in diesem Fall  ein Ende zu setzen?

Ich weiß man sollte eine proffesionelle Beratung hinzu ziehen,würde dies trotzdem gerne im Vorfeld alleine versuchen..

Wenn alle Stricke reißen und es auf eine Insolvens hinaus läuft:
Können sie mir ALG2 pfänden? Das Auto (alte Kiste 20 Jahre alt) was wegen Landleben , Ärzte, KH ,Kindergarten ,Schule etc benötigt wird nehmen? Bin natürlich bereit auf einiges zu verzichten nur das Auto ist ein muss für uns hier,da wir sonst nicht von A nach B kommen.

Wenn ich selbst einen Brief aufsetze fürs Vergleichangebot,sollte ich hineinschreiben,das ich eine Insolvenz beabsichtige für den Fall das sich das ganze mit den Schulden nicht andersweitig klären läßt?

Ich möchte mich nicht auf der Insolvent ausruhen, für mich ist es wichtig da ein Ende hinein zubekommen,schon wegen meiner Familie. Oh_no rougi rougi
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daywalker
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« Antworten #1 am: 03. September 2008, 09:16:57 »

Wenn ich nun einen Vergleich anbiete, kann der Brief folgendermaßen geschrieben werden ?
Was ist wenn mehrere Sachen bei einem Anwalt/Inkasso liegen und man einen solchen Vergleich für eine dieser Sachen macht,können sie dann sagen das ich das bei den anderen auch gleichzeitig machen muss? Oder kann ich Schritt für Schritt einzeln mir die ganzen vornehmen?

Erledigung Ihrer Forderung durch eine einmalige Zahlung
Aktenzeichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit geraumer Zeit haben Sie eine Forderung mir gegenüber, die ich bisher nicht erfüllen konnte. Es besteht nun für mich die Möglichkeit, durch Zahlung eines Dritten einen Vergleichsbetrag zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Ich könnte Ihnen daher zur Begleichung der oben genannten Verbindlichkeiten einmalig
einen Vergleichsbetrag in Höhe von ???? € anbieten. Das Geld könnte einen Monat nach Ihrer schriftlichen Zustimmung und Ihrer Bestätigung, dass Sie auf die Restforderung verzichten, angewiesen werden.
Nach Eingang des Geldes bitte ich um Zusendung des entwerteten Titels sowie eines Erledigungsvermerks. Soweit die Forderung bei der SCHUFA gemeldet wurde, bitte ich Sie um eine Erledigungsmitteilung an die SCHUFA.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
(Ort, Datum, Unterschrift)
« Letzte Änderung: 03. September 2008, 12:45:27 von daywalker » Gespeichert
paps
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« Antworten #2 am: 03. September 2008, 11:46:49 »

Vom Grund her so machbar.

Bei dem Forderungsvertreter, der mehrere Forderungen inne hat, sollte eventuell gesondert begründet werden, warum nur diese 1 Forderung verglichen werden soll.

Ihre derzeitige und mögliche künftige finanzielle Situation sollte m.E. auch mit angeführt werden.
z.B: Ich beziehe derzeit ALGII. Die Aussicht einer erneuten Vermittlung in das Berufsleben sind nach Auskunft der ARGe ehr gering.

ALG2 dürfte sich bei 5 Personen nicht im pfändbaren bereich bewegen.
Das Auto können Sie zur Not auch aus der masse auslösen (bei dem Alter ca. 150,- -> 200,-)


PS: wenn Sie schon unter ihrem Briefvorschlag Quelle stehen haben, sollten Sie diese wegen den Urheberrechten auch nennen, wenn es 1&1 kopiert ist.

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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
daywalker
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« Antworten #3 am: 03. September 2008, 12:41:55 »

oh sorry werd das raus nehmen, danke nochmals für die Antwort  cheesy

Den Wagen auslösen ist nicht ganz so leicht dann heulen hoffe stoßen da dann auf Gnade  mad2 Oh_no

ich werde erstmal den Weg gehen,das ich Vergleichsangebote verschicke und hoffe das sie der ein oder andere darauf einläßt.

Im ganzen sind wir 7 Personen aber beide ALG 2 eben. Habe mir eine kostenlose Berechnung mal schicken lassen von Anwaltskanzlei Westphal und die meinten da wäre nichts zu Pfänden dntknw aber ich will nicht auf meinem Hintern sitzen und warten bis ich denn in paar Jahren arbeiten kann, will das (wenn möglich am besten alles) weg haben bis ich dann soweit bin oder zumindest 70% davon,aber ist natürlich abhängig davon wie sich auf Vergleiche eingelassen wird :-( Ich wollte versuchen vergleich von 10% zu erzielen und habe die Hoffnung (mit dem Aspekt im Hintergrund noch längere Zeit arbeitslos da 5 Kinder zu versorgen sind,daher also dich das ganze ohne vergleich ja noch über Jahre hinziehen würde) das sie sich darauf einlassen werden. Da wo es nicht klappt muss ich dann sehen das ich einen anderen Weg finde.
Allerdings habe ich keinen 3ten der das zahlt das müßte ich heraus nehmen,aber wenn ih das tue,wollen die dann doch alles haben,da sie denken nu hab ich doch Geld? Weil das ist nunmal nicht machbar,
« Letzte Änderung: 03. September 2008, 12:44:14 von daywalker » Gespeichert
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 03. September 2008, 12:41:55 »


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« Antworten #4 am: 03. September 2008, 21:15:31 »

Ob das Geld nun wirklich von einem Dritten ist, ist für die Einigung erstmal unerheblich.
Es signalisiert nur, dass es eben nicht von ihnen selber kommt.
Sonst liegt nämlich die Vermutung nahe, dass die Vergleichsbereitschaft bei ihnen auch noch weiter auszubauen ist.
Frei nach dem Motto, ein Euro kommt selten allein. 

10% sind für den Anfang eine Basis, wenn Sie selber damit noch Luft nach oben haben.

Wegen des Wäglechens, siehe Antwort von feuerwald
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« Antworten #5 am: 05. September 2008, 00:48:38 »

Woran sollte man bei dem Verlgeich setzen,an der eigentlichen Schuldersumme oder der aktuellen inkl Gebühren etc?
Ich habe es aber nun auf 5% gesetzt um noch Spielraum zu haben, weil ich sonst bereits das max genannt hätte  rougi
Sollte ich gleich mit rein schreiben das, wenn ich nicht mit meinen Gläubigern eine Einigung finden kann,eine Insolvenz beantragen werde,um ihnen doch zu zeigen,das es evt besser ist etwas zu nehmen anstelle dann nichts zu bekommen,da unpfändbar? Hab ein Schreiben aufgesetzt aber mein Partner meint,man solle das mit rein schreiben und er sagte mir man solle das von der Hauptforderung machen (spich bevor alle Zinseszinsen drauf gekommen sind) was ist nun richtig?
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