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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:36:45 *
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Autor Thema: Möchte unbedingt die Insolvenz abbrechen!  (Gelesen 4007 mal)
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« am: 25. Februar 2010, 21:30:54 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Regelinsolvenzverfahren ist am Juni 2009 eröffnet worden.
Anfangs hatte ich bekanntlich circa 12000 Euro Schulden.

Da sich jedoch im nachhinein herausgestellt hat, das unter den Gläubigern sehr viele Abzocker-Firmen gewesen sind, habe ich
bekanntlich diesen Firmen den Kampf angesagt. Nun habe ich
erreichen können, nachdem ich eine Klage angedroht hatte das
viele die Forderungen fallen gelassen haben. Einige haben sich
auf Aufforderung des Insolvenzverwalters garnichtmehr gemeldet.

Nun sind es noch circa 4000 Euro, die ich noch habe. Da könnte ich einen Vergleich ausmachen, dann wären es noch ca. 2500 Euro und diesen Vergleich dann per Raten abbezahlen. Wäre dann in ca zwei Jahren komplett Schuldenfrei.

Habe dem Insolvenzgericht nun geschrieben ob das möglich ist, da ich garnicht gewusst hatte, das die Forderungen laut Gesetz unwirksam sind, und ich das Verfahren nicht angemeldet hätte, wenn ich gewusst hätte das es nur 4000 Euro sind. Es wären dann die Gläubiger zufrieden und ich dann auch.

Wäre das möglich?

Wäre für Antworten dankbar.

Schönes Wochenende
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rookie


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« Antworten #1 am: 25. Februar 2010, 21:44:09 »

Im Insolvenzverfahren sind Vergleiche nicht vorgesehen....

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« Antworten #2 am: 25. Februar 2010, 21:45:39 »

Ich möchte ja auch das Insolvenzverfahren ABBRECHEN  heulen sad sad sad sad sad sad sad sad sad sad sad
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rookie


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« Antworten #3 am: 25. Februar 2010, 21:52:39 »

Sie können nach Begleichnung der Schulden und Zahlung der Verfahrenskosten die Vorzeitige Erteilung der RSB beantragen.

Sie müssten die Schulden komplett zahlen....ohne einen Vergleich.

Aber in der Schufa stehen sie trotzdem noch 3 Jahre nach Aufhebung.......
« Letzte Änderung: 25. Februar 2010, 21:54:15 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 25. Februar 2010, 21:54:23 »

Habe das Geld nicht kann aber sicher es in Raten bezahlen
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« Antworten #4 am: 25. Februar 2010, 21:54:23 »



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« Antworten #5 am: 25. Februar 2010, 21:55:40 »

Wird aber m:E. so nicht funktionieren........... coffee
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« Antworten #6 am: 25. Februar 2010, 21:57:20 »

Das kann doch nicht sein  sad

Ich möchte meine Schulden begleichen. Ich und die Gläubiger wären dann zufrieden wenn ich es in 1-2 Jahren in Raten bezahlen würde, anstatt das sie garnichtsmehr bekommen.

(Mache ab Sept. eine Ausbildung)

Ich werde niemehr in meinem Leben eine Wohnung oder ein Haus kaufen dürfen.
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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 26. Februar 2010, 09:39:22 »

Ich werde niemehr in meinem Leben eine Wohnung oder ein Haus kaufen dürfen.

-> Unsinn. Ich würde den Schlusstermin abwarten und dann ggf. in der WVP Vergleiche mit den GL-Forderungen anstreben, die in der Insolvenztabelle rechtlich  festgestellt wurden.



 
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« Antworten #8 am: 26. Februar 2010, 12:10:02 »

Hallo Feuerwald,

was passiert dann mit den Gläubigern, die nicht angemeldet haben und darf ich dann auch den Vergleich per Raten abbezahlen?

MfG (und euch ein schönes Wochenende)
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rookie


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« Antworten #9 am: 26. Februar 2010, 13:34:52 »

Sie können in der WVP Vergleiche nur mit Hilfe eines Anwaltes oder Schuldnerberatung anstreben...der Th ist dafür nicht zuständig.
Er "verwaltet" nur Ihr eigentliches Verfahren.

Vergleiche werden m.E. nur mit Einmalzahlungen Erfolg haben....

GL die nichts angemeldet haben bekommen auch nichts.......gehen aber mit in die RSB nach 6 Jahren.

Um Vergleiche erfolgreich durchzuführen müssen Sie über Bares verfügen um die GL mit Einmalzahlungen auf die Schuld zu befriedigen.

Ansonsten sehe ich da keine Chance.....leider......und......es müssen alle GL zustimmen den Vergleich durchzuführen.Lehnt auch nur einer ab ist es Essig.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 14:13:56 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 26. Februar 2010, 13:52:02 »

Hallo Rookie,

wenn ich in der Wohlverhaltensphase abbrechen würde, sprich eine Einigung erzielen KÖNNTE. Dann wird das Verfahren ja abgebrochen.

Was ist dann mit den Gläubigern? Die 6 Jahre habe ich ja nicht durchgezogen dann, sondern die Schuld teil- bezahlt?
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rookie


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« Antworten #11 am: 26. Februar 2010, 14:00:39 »

Hallo nochmal,

deswegen müssen ja ALLE Gläubiger einem Vergleich zustimmen nur einen Teil der Schulden mit einer Vergleichszahlung zu erhalten und auf den Rest zu verzichten.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 14:11:46 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #12 am: 26. Februar 2010, 14:18:20 »

Ja, aber was ist mit denen die bis zum Schlusstermin nicht angemeldet haben? (Sind viele Abzocker-Firmen darunter)
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rookie


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« Antworten #13 am: 26. Februar 2010, 14:23:43 »

Wenn diese GL in der Insolventabelle stehen und Forderungen vom Gericht festgestellt wurden müssen die auch zustimmen.....egal ob die sich nochmal zwischendurch gemeldet haben oder nicht.

Kurz und Gut: Jeder GL in der Insolvenztabelle MUSS einem Vergleich zustimmen.......... cool
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« Antworten #14 am: 26. Februar 2010, 14:27:07 »

Ich hatte Anfangs 40 Gläubiger. Darunter waren ca. 25-30 bekannte Abzocker Firmen. Fragen Sie mich nicht, wie ich in diesen Schlamassel hereingekommen bin, ich weiß selbst nicht was mich damals geritten hat.

Es haben 11 Gläubiger ihre Forderung angemeldet. 29 haben sich seit über acht Monaten immernochnicht beim Insolvenzverwalter gemeldet. Der Prüfungsstichtag war Mitte Oktober schon.

Was ist mit diesen 29 Abzocker muss ich denen, trotz das rechtlich nur 11 Forderungen festgestellt worden sind, Vergleiche anbieten, obwohl denen ihre Forderung laut Gesetz unzulässig ist?
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