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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 19:29:05 *
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Autor Thema: Möglichkeiten der Insolvenzverwalterin  (Gelesen 268 mal)
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almani
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« am: 15. Juli 2008, 01:14:14 »

Hallo,

ich bin bei meiner PI bisher ziemlich schlecht beraten worden und habe auch nun eine Insolvenzberaterin die mir nicht unbedingt wohlgesonnen scheint. Ich bekomme für meine Fragen keine richtigen Antworten deshalb hoffe ich hier auf bessere Hilfe.

Ich arbeite momentan in der Schweiz und wohne auch dort. Gemeldet bin ich in Deutschland. Am Wochende verbrachte ich meine Zeit in meiner Eigentumswohnung. Nun wird diese Wohnung verwertet und im Prinzip brauche ich sie nicht mehr. Da meine Frau auch im Ausland arbeitet ist es für uns jetzt geschickter wenn wir in der Schweiz zusammen ziehen. Nun zur Frage:

1.) Die Insolvenzverwalterin verlangt von mir ein Nutzungsverhältnis bei dem ich für die Wohnung Miete zahlen soll weil ich sie ja auch nutze. Wenn ich mich jetzt aus der Gemeinde abmelde, die Wohnung räume, kann sie dann noch (bis zur Verwertung der Wohnung) diese Miete von mir verlangen?

2.)Mein deutsches Konto wurde gesperrt was kein Problem ist. Bei meinem schweizer Gehaltskonto habe ich ihr die Kontoauszüge geschickt und sie verlangt von mir die Auszahlung des Guthabens das zu dem Zeitpunkt drauf war, dann würde sie mir das Konto auch "freigeben". Die Auszahlung des Guthabens ist kein Problem aber was würde denn passieren wenn sie das Konto nicht frei gibt? Sie kann doch sowieso nur über den Betrag verfügen der aus der Pfändungstabelle zu entnehmen ist. Und wenn sie das Konto sperrt hätte ich kein Gehaltskonto mehr und müsste mir ein anderes suchen. Also was für ein Sinn macht ihre Aussage?

OK soweit. Ich bedanke mich im Vorraus für die Bemühungen !

Gruss Robert
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« Antworten #1 am: 15. Juli 2008, 10:45:52 »

Hallo,

es ist Ihre Verwalterin und nicht Ihre Beraterin.  whistle

Zu 1: Sie müssen für Ihre Wohnung keine Miete zahlen. Immer mal wieder gerne gemacht, aber vollkommener Blödsinn. Weisen Sie dieses ganz von sich.

Zu2: Es hat schon einen grund warum Sie das Guhaben selber auszahlen soll. Sie bekommt, auch als Insolvenzverwalterin, in der Schweiz nicht so einafch die Möglichkeit auf das Konto zu zugreifen. Da habe ich schon sehr lustig Stories erlebt.  wink Ihre Aussage macht sie, um Druck auf Sie auszuüben.

MfG

ThoFa
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almani
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« Antworten #2 am: 15. Juli 2008, 11:37:35 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ist das rechtlich sicher wenn ich die Mietzahlung ablehne? Sie hat mir jetzt selbst gesagt das wenn ich mich abmelde ich nicht zahlen muss. Aber bis ich umziehe vergehen noch 2 oder 3 Monate. Sollte sie für diesen Zeitraum Geld verlangen kann ich dies wirklich ablehnen ohne meine Restschuldbefreiung zu riskieren? Und mit welcher Begründung ?

Bei der Auszahlung der Gutschrift habe ich mir das schon gedacht das sie nicht so einfach ran kommt. Aber nicht so einfach bedeutet eben ja auch nicht unmöglich. Wenn sie es drauf anlegt, nehme ich an, wird sie das Konto sperren lassen können, oder?
Nun, mein Problem war hierbei aber nicht der Betrag sonder der hypothetische Fall das sie mein Konto sperren würde. Was passiert dann? Ich habe kein Zugriff mehr auf mein Geld? Das Konto wird geschlossen? Was wird aus meinen Gehaltszahlungen? Kann ich mir ein neues Konto suchen? Kann sie dieses auch schliessen? Kann sie auf mehr Geld zugreifen als auf den Betrag aus der Pfändungstabelle?

Vielen Dank im Vorraus !

Gruss Robert
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« Antworten #3 am: 15. Juli 2008, 11:50:43 »

Ist das rechtlich sicher wenn ich die Mietzahlung ablehne? ....

Sicher, ich werde Ihnen hier - ohne Detailskenntnisse Ihrer Situation - in einen Forum einen rechtssicheren Rat geben.  whistle
Wenn Sie Sicherheit haben wollen, müssen Sie sich in Beratung begeben.

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 15. Juli 2008, 11:50:43 »


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almani
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« Antworten #4 am: 15. Juli 2008, 12:23:48 »

Ja da haben Sie natürlich Recht.

Was Beratung angeht möchte ich zu diesem Thema etwas mal schildern:

Ich bin zu einem Anwalt gegangen der mir die PI empfohlen hat. Ich wollte das eigentlich nicht da ich meine Eigentumswohnung behalten. Nun hat der Anwalt Stein und Bein geschworen das die Insolvenz, im Falle der Ueberschuldung der Immobilie, durchziehbar wäre auch ohne verwertung derselben. Leider hat sich herausgestellt das wenn die Insolvenzverwalterin da nicht mitmacht ich keine Chance habe. Das hat er mir nicht gesagt und nach diesem Super Gau bekam ich nur ein Achselzucken.

Dumm für mich weil die Privatinsolvenz vielleicht gar nicht nötig gewesen wäre.

Das zum Thema Beratung...
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ThoFa
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« Antworten #5 am: 15. Juli 2008, 12:28:21 »

Hallo,

und was soll uns das jetzt sagen ? Sind nun alle Berater schlecht ?

Wer mit einen finanziellen Problem zu einer juristischen Beratung geht, darf sich nicht wundern, wenn es schief geht.  rougi

Ich gebe Ihnen aber gerne recht, dass ein großer Teil der Berater (inkl. der Anwälte) schlechte weniger gute Beratung anbieten.  huh

MfG

ThoFa
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« Antworten #6 am: 15. Juli 2008, 12:37:34 »

Nein, sicher sind nicht alle Berater schlecht. Weil Sie ja geschrieben haben das wenn ich Sicherheit brauche zu einer Beratung gehen soll...

Aber wenn sie keine Ahnung haben, haben sie keine Chance zu erkennen was ihnen möglich ist und was nicht. Wenn sie den Worten eines Anwaltes oder eines anderen Vertrauen ist es pures Risiko. Er haftet ja für nichts aber mit ihrer Unterschrift haben sie ihr Schicksal im Prinzip besiegelt.

Es ist wie beim Automechaniker, wenn sie keine Ahnung haben können sie nie erkennen ob er ihnen ein wirklich neues Teil eingebaut hat oder nur den alten Schrott.

Mich würde aber gerne noch Ihre Meinung zu der Sache mit meinem Konto hören. Also technisch betrachtet, sie kann mein Konto schliessen aber dann kann ich mir doch ein anderes suchen? Welchen Sinn würde es für sie machen wenn sowieso kein Guthaben mehr drauf ist.

Danke für Ihre Geduld !

Gruss Robert
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