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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:37:16 *
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Autor Thema: Mofaroller in der Privatinsolvenz  (Gelesen 2687 mal)
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Albiceps
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« am: 05. Mai 2008, 20:06:22 »

Hallo

Mein Privatinsolvenzverfahren ist eröffnet und soweit habe ich den Durchblick.Allerdings wollen die jetzt an meinen Roller.Er ist 2 Jahre alt und hat neu 700 Euro gekostet.Er ist auf 25kmh gedrosselt.Habe ich eine Möglichkeit den zu retten?Könnte ich den jemanden überschreiben oder verkaufen?Oder verstößt das gegen meine Regeln in der Insolvenz?Was passiert eigentlich wenn ich gegen die Regeln verstoße?

Gruß
Conny
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 06. Mai 2008, 08:02:48 »

Wenn Sie gegen die Regeln verstoßen, sind Sie raus aus dem Spiel!

Wobei die Übertragung oder Veräusserung des MoFas Die Insolvenzregeln nicht berührt.

Trotzdem ist es ein Wertgegenstand, der zur Insolvenzmasse gehört und Sie darüber nicht verfügegen können. Es sei denn, es ist aus der Masse freigegeben worden. Benötigen Sie das Mofa evtl. um zur Arbeit zu gelangen? Oder ist es vielmehr nur ein Hobby oder Privatvergnügen?

Sie können Ihrem Treuhänder anbieten, das Mofa für wenig Geld (200 - 300) aus der Masse herauszukaufen. Das kann übrigens jeder beliebige Kaufinteressent.

Analog dazu müssen Sie, falls Sie es selber veräussern oder überschreiben einen akzeptablen Wert in die Masse einbringen.

Viel Erfolg.
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Albiceps
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« Antworten #2 am: 06. Mai 2008, 08:17:40 »

Hi

Danke für die Antwort.Hat mir sehr geholfen.

Gruß
Conny
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Albiceps
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« Antworten #3 am: 15. Mai 2008, 09:27:40 »

Hallo

Also ich habe jetzte den Roller verkauft aber der Insolvenzverwalter schreibt mir das ich den Roller nicht ohne seine Zustimmung verkaufen darf und das der Verkauf damit nicht rechtens ist.Jetzt ist er aber nun mal verkauft.Was soll ich denn jetzt machen :neutral:Ich habe jetzt erstmal einen Brief an ihn abgeschickt in dem steht das ich ihm das Geld was ich für den Roller bekommen habe natürlich aushändigen werde.

Gruß
Conny
« Letzte Änderung: 15. Mai 2008, 10:12:33 von Albiceps » Gespeichert
MissTraut
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« Antworten #4 am: 15. Mai 2008, 17:44:12 »

Hallo

... wie hoch war der Verkaufserlös des Rollers ... Gibt es einen Kaufvertrag ... gibt es möglicherweise einen Nachweis darüber, daß der Roller nicht mehr wert war als eben erzielt wurde ...

Eigentlich hat lucca_m doch ziemlich genau geschrieben, wie zu verfahren wäre, nun ist es offenbar ganz anders gehändelt worden ... da ist der  Unmut des IV schon ein stückweit nachzuvollziehbar ...

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. Mai 2008, 17:44:12 »



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Albiceps
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« Antworten #5 am: 15. Mai 2008, 19:34:11 »

Es giebt einen Kaufvertrag.Ich habe 200 Euro bekommen die gerne an den IV weiterleite.

Gruß
Conny
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