Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 22:42
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:42:10 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Muß TH direkte Überweisung des Pfändungsbetrages von mir genehmigen?  (Gelesen 432 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
bine45
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 15. Juni 2009, 21:04:23 »

Hallo,
ich bin neu hier.
Ich habe mich schon durch die diversen Themen gelesen, habe aber doch noch eine Frage:

Ich bin noch bis 2013 in der Wohlverhaltensphase. Durch Krankheit bin ich seit 2005 arbeitsunfähig und mußte allein zwei Jahre vor Gericht mit der Rentenversicherung streiten, um eine Wiedereingliederung zu bekommen. Das habe ich geschafft. In dieser Zeit bin ich durch das fehlende Einkommen insolvent geworden und habe dann zügig die Private Insolvenz betrieben. Bin jetzt, wie gesagt, noch bis 2013 in der Wohlverhaltensphase.
Jetzt werde ich in meinen Bemühungen, wieder arbeiten zu können, unterstützt und hatte auch schon 2 Vorstellungsgespräche. Man hatte mir gesagt, dass ich mit der Insolvenz offensiv umgehen soll, aber beide Male stieß ich auf Ablehnung und habe den Job dann nicht bekommen.
Kann ich mit dem TH vereinbaren, dass er, sobald ich Arbeit gefunden habe, und ich die entsprechenden Gehaltsnachweise vorliegen, dass ich den Pfändungsbetrag direkt an ihn überweise, damit der Arbeitgeber gar nicht erst mitbekommt, dass ich etwas abführen muß?
Für mich ist es enorm wichtig, dass ich wieder arbeiten kann, denn ich muß derzeit von Hartz IV leben, was in meiner Lage (ich leide unter Depressionen) nicht gerade förderlich ist.
Mir fällt da gleich nochwas ein: Ist es richtig, dass vom Weihnachtsgeld ein Betrag von netto 500 € pfändungsfrei ist? Das mit der Steuerrückzahlung ist schon mal gut, denn ich muß vermutlich über 30 km zur Arbeit fahren (ich wohne auf dem Land mit sehr schlechter Verkehrsanbindung, dafür ist die Miete billig) , was bei diesen Benzinpreisen mit knapp 1000 Euro ohnehin kaum zu machen ist. Mithilfe von Weihnachtsgeld und Steuerrückzahlung könnte ich aber gut überbrücken.
So, jetzt habe ich viel erzählt. Ist mir aber wichtig, damit ich bei neuerlichen Vorstellungsgesprächen vielleicht mehr Glück habe.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe. Bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben.
Schönen Abend noch, bine45
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 15. Juni 2009, 23:08:29 »

Grundsätzlich müßte der TH nicht genehmigen, dass der AG nicht informiert wird.
Entstehen pfändbare Beträge, dann verzichten manche TH auf die Information im Interesse des Schuldners.
Es ist also reines "Verständnis" des Th für die Situation.

Weihnachtsgeld ist zur Hälfte, maximal 500,- unpfändbar.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
bine45
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 16. Juni 2009, 09:31:09 »

Guten Morgen,
vielen Dank für die Auskunft. Dann hoffe ich mal, dass das gute Verhältnis, das ich bisher mit dem TH hatte, auch so bleibt und ich dann in Ruhe einen neuen Job anfangen kann.

Einen schönen Tag noch,
bine45
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2435 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz