Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 22:42
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:42:29 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Muss ich Vollzeit arbeiten gehen?  (Gelesen 2133 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Casper2005
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 11. August 2010, 12:03:00 »

Hallo zusammen,

ich befinde mich seit zwei Jahren in der Privatinsolvenz und bin alleinerziehende Mutter einer sechsjährigen Tochter, kann ich gezwungen werden Vollzeit arbeiten zu gehen? Ich bin seit Ende Mai 2010 wieder arbeitslos, hatte eine 30Stunden-Stelle, nun fordert meine Insolvenzverwalterin alle zwei Monate meine Bewerbungsbemühungen an, ist ja auch verständlich, aber wie soll ich Vollzeit arbeiten gehen? Meine Tochter wurde am Samstag eingeschult! Ich meine auch, das sie im allerersten Gespräch davon geredet hat, das ich bis das meine Tochter 12 Jahre alt ist, nicht Vollzeit arbeiten brauche.

Ich wäre dankbar für hilfreiche Antworten.


Gruß

Casper2005
Gespeichert
BlueVision
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 158

Danke
-von Ihnen: 37
-an Sie: 7


« Antworten #1 am: 11. August 2010, 16:48:54 »

Dazu gibt es hier (IX ZB 139/07) ein Urteil vom BGH.

Gruß BlueVision
Gespeichert
Casper2005
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 11. August 2010, 19:25:28 »

Ok,dankeschön. Also so wie ich das Urteil verstanden habe müsste ich bis 8 Jahre garnicht arbeiten und ab 8 Jahren dann eine Teilzeittätigkeit ausüben.Oder habe ich das falsch verstanden?

Gespeichert
BlueVision
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 158

Danke
-von Ihnen: 37
-an Sie: 7


« Antworten #3 am: 11. August 2010, 20:24:35 »

So ist es laut Urteil zu verstehen, allerdings ins man vor Gericht und auf hoher See oft auf sich allein gestellt.

Gruß BlueVision
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #4 am: 12. August 2010, 18:51:02 »

"...entwickelten Maßstäbe zu bestimmen."
Also wie immer keine geregelte Bestimmung, sondern eine Entscheidung des Gerichts nach billigem Ermessen unter Beachtung aller Umstände.

Lebt z.B. die Oma mit im Haushalt, die das Kind nach der Schule betreuen kann, könnte die Erwerbsobliegenheit sehr wohl 8 Stunden am Tag betragen, wenn es ein Richter so sieht.
Insbesondere dann, wenn er selber Vater/Mutter ist und  die Kinderbetrauung auch auf andere abwälzen muß.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 12. August 2010, 18:51:02 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
gitti
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 5

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 17. August 2010, 21:41:35 »

Da hängt es wirklich von den Umständen ab und wer sonst noch auf das Kind aufpassen könnte. Wenn es allerdigns gerade eingeschult wurde, werden sie dir wohl kaum eine Vollzeittätigkeit aufhalsen! Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Aber im Fall der Fälle würde ich mir vielleicht schon eine Alternative überlegen - kann denn sonst jemand (Oma, Opa, Freundin) auf die Kleine aufpassen? Man weiß ja bei Gerichtsentscheidungen wirklich nie...  uneinsichtig
Gespeichert
Casper2005
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 18. August 2010, 08:32:32 »

Hallo,

danke für eure Antworten.

Also Oma, Opa usw. fällt aus, weil wir sowas hier garnicht in der Nähe wohnen haben, der Vater meiner Tochter wohnt ebenfalls ca. 90 KM weit weg, das einzige was gehen würde, wäre eine Tagesmutte, aber die möchte das dann auch bezahlt haben.


Gruß

Casper
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #7 am: 18. August 2010, 16:30:25 »

Es ist in der regle ja auch kein Problem, wenn man nicht Vollzeit gehen kann.

Sollte der TH oder das Gericht solch ein Ansinnen äußern, weiß man nun zumindest, was die Auffassung des BGH ist.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2384 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz