Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:42:39 *
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Autor Thema: Muß ich das bezahlen??  (Gelesen 1050 mal)
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« am: 23. April 2008, 13:37:51 »

 :sad:Hallo liebe Mitstreiter, bin gerade auf dieses Forum gestoßen, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen wink
Befinde mich mittlerweile in der Wohlverhaltensperiode, ich habe vor kurzem die Lohnbescheinigungen
für die letzten 6 Monate an meinen Insolvenzverwalter übersenden müssen. Heute bekomme ich eine Mitteilung von ihm das 182 Euro zu wenig von meinem ehemaligen Arbeitgeber
an ihn abgeführt wurde.
Bin nun ich dafür allein verantwortlich, daß mein letzter Arbeitgeber zu wenig abgezogen und überwiesen hat?
War zuletzt im europäischen Fernverkehr tätig. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich diese Arbeit nichtmehr
ausüben, bin nun leider seit Nov letzten Jahres arbeitslos. Daher ist es mir nicht möglich diesen Betrag
im Ganzen zu bezahlen, bekomme nur 730 Euro Arbeitslosengeld 1. Positiv ist das ich ab Mai eine neue
Arbeitsstelle in Aussicht habe, bzw. wenn das nicht klappt, habe ich bereits eine Umschulung zum Industriekaufmann von der Rentenversicherung genehmigt bekommen.

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 23. April 2008, 13:48:09 »

Hallo,

nun da hat der IV 6 Monate gepennt und versucht das nun auf Sie abzuwälzen.

Zunächst hat er keinen Zahlungsanspruch. Wenn es allerdings offensichtlich war, dass Sie zu wenig abgeführt haben und dies Ihnen bekannt gewesen sein musste. dann kann er damit argumentiere, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten nach § 97 InsO nicht nachgekommen sind.


MfG

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« Antworten #2 am: 23. April 2008, 14:14:41 »

Hmm....? das würde heißen ich müßte eventuell die 182 Euro bezahlen.
Nur es ist so, ich habe eine Zahlungsfrist bis 6 Mai, und ich brauche
die 730 Euro vom Arbeitsamt, da ich ab Mai eine neue Arbeitsstelle
habe und mein Auto unbedingt brauche, da Schichtarbeit: Entfernung
40 Km einfach.
Müßte ich die 182 Euro sofort bezahlen könnte ich das garnicht, bin
im moment Mittellos.
Das mein AG zu wenig abgeführt hatte war mir nicht bewußt, hab
mich leider darauf verlassen daß er es tut.
Wär sich auf etwas verlässt, der ist verlassen!
Wie schon geschrieben war ich die meiste Zeit im Ausland als Fernfahrer
tätig, hatte also keinen direkten Kontakt zum Lohnbüro.
Die Summe von 182 Euro ergibt sich aus den 6 Monaten, da die Fa
nur einen Pauschalbetrag abgeführt hat.
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paps
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« Antworten #3 am: 23. April 2008, 21:01:23 »

In erster Linie dürfte der Anspruch des Th gegen den Arbeitgber bestehen.
Da der AG abgeführt hat, sollten Sie ja wohl ertsmal davon ausgehen können, dass die Abrechnung korrekt ist.

Was wurde denn abgeführt?
Wieviel unterhaltsberechtigte Personen?
Pfändbares Netto?
Welche Zulagen und welche Spesen?

Vielleicht hat sich ja auch der Th verrechnet.
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« Antworten #4 am: 25. April 2008, 12:21:48 »

 wink Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten bisher thumbup

Meine Lohneinkünfte betrugen zwischen 1279 - 1200 Euro netto monatlich,
mein AG überwies aber nur einen Pausch-Betrag von 143,20 Euro, da ich monatlich
unterschiedlich bezahlt wurde, ergibt sich der zahlbare pfändbare Mehrbetrag von 182Euro.

War jetzt zwischenzeitlich bei meinem Anwalt, der versucht nun eine vernünftige Ratenzahlung mit dem
TH auszuhandeln, ich glaube auch das es die bessere Lösung ist, man meint zwar immer
im Recht zu sein, aber Recht zu bekommen ist garnicht so einfach.

Wenigstens gabs heute einen freudigen Anlaß für mich, ich habe ab Montag wieder
ein festes Arbeitsverhältnis, zwar bei einer sog. Leihfirma, nur hör ich von Bekannten
die dort auch arbeiten nur gutes von der Fa.

Das Geldproblem dürfte spätestens beim nächsten Ersten gelöst sein, man bin ich froh. thumbup

Für mich selber merke ich mir aber, lieber die überwiesenen Abschläge an den TH persönlich
anhand der Pfändungstabelle zu überprüfen, als irgendwann eine böse Überraschung zu erleben.


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« Antworten #4 am: 25. April 2008, 12:21:48 »



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« Antworten #5 am: 25. April 2008, 20:26:02 »

Sie sind also unverheiratet und haben keine unterhaltspflichtigen Kinder?
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« Antworten #6 am: 25. April 2008, 20:48:15 »

 Hammer uuups, hab`s glatt vergessen, ja bin ledig und habe keine Kinder, die Spesen wurden
separat ausbezahlt.

MfG
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« Antworten #7 am: 26. April 2008, 20:37:20 »

Dann passt das schon
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