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Nachträgliche Anmeldungen können beliebig bis zum Schlusstermin erfolgen, danach nicht mehr. Es gibt auch nur einen Schlusstermin daher heißt der sinnigerweise ja auch Schlusstermin.

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Wenn der Schlusstermin schon war, müsste eigentlich auch wenige Wochen danach eine Ankündigung oder Versagung der RSB kommen als Beschluss und die Aufhebung des Verfahrens.
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na dann war dieser Termin noch nicht

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Mein Th läst sich Zeit und schikaniert mich nämlich zur Zeit mit einigen Dingen. Habe das Gefühl das er die ganze Sache hinauszögern möchte (mit Wvp)
Danke