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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:47:30 *
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Autor Thema: Nach Abgabe der EV Konto wechseln  (Gelesen 612 mal)
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bonsai
Grünschnabel
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Offline Offline

Beiträge: 46

Danke
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-an Sie: 0



« am: 04. Februar 2009, 08:49:24 »

Hallo,
darf ich nach Abgabe der EV das Konto wechseln und in einem anderen AG Bezirk ein Guthabenkonto eröffnen,um einer Kontopfändung zu entgehen oder hätte es Konsequenzen??
danke
Gespeichert
dobberstein
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 453

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 35


« Antworten #1 am: 04. Februar 2009, 09:07:16 »

Warum nicht? Du darfst auch in Deinem AG-Bezirk ein neues Konto eröffnen.
Gespeichert

pd
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