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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:48:14 *
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Autor Thema: Nach Restschuldbefreiung Scoring Wert  (Gelesen 1102 mal)
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Chris M
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« am: 08. November 2011, 21:59:51 »

Hallo,
ich habe im März 2011 die Restschuldbefreiung erhalten. Nun hab ich auch meine Schufa eingesehen, wo nach jeder "Tat" steht -> Verhältnis wurde im März beendet (wg. Restschuldbefreiung).
So, nun habe ich gelesen, dass das ganze noch 3 Jahre dadrinne steht.
Was ist nach den 3 Jahren? Wenn das gelöscht ist, ist dann nix mehr drin und wie verhält sich dann der Schufa Scoring Wert?
Danke im Voraus!
MfG
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« Antworten #1 am: 08. November 2011, 22:11:44 »

Es wird nicht nach drei Jahren gelöscht, sondern zum Ende des dritten auf die RSB folgenden Jahres. Für RSB in 2011 bedeutet das, dass der Eintrag am 1.1.2014 gelöscht wird.
Ob der Scoringwert jemals wieder akzeptable Höhen erreicht bleibt fraglich, da trotz allem die Insolvenz noch über Jahre zu Buche schlägt.

Aber was soll, wer will schon neue Schulden machen. Und für einen Handyvertrag sollte es schon reichen - sofern erforderlich.
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paps
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« Antworten #2 am: 09. November 2011, 20:32:41 »

Die genau Löschformulierung lautet"Die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum Jahresende im SCHUFA-Datenbestand gelöscht.".
Also am 31.12.2014
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« Antworten #3 am: 09. November 2011, 21:20:36 »

Wer rechnen kann ist klar im Vorteil, danke paps.
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« Antworten #4 am: 10. November 2011, 20:14:53 »

Da es mich ja selber auch betrifft, brauchte ich nicht mal rechnen.  whistle
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« Antworten #4 am: 10. November 2011, 20:14:53 »



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zini
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« Antworten #5 am: 19. November 2011, 15:34:59 »

endet das verfahren und gilt die rsb genau zum stichtag nach sechs jahren seit eröffnung oder ist man davon abhängig, wann das gericht den beschluss der rsb fasst?
es wäre schön blöd wenn jemandes inso nach sechs Jahren am 1. dezember endet und er erst im januar einen bescheid erhält und dann fast vier Jahre auf die bereigung warten muss.

grüße
zini
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« Antworten #6 am: 19. November 2011, 17:04:03 »

Die Eintragung erfolgt mit Rechtskraft, kann also in ungünstigen Fällen auch ins vierte Jahr gehen.
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Schuldenheini
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« Antworten #7 am: 25. November 2011, 16:08:26 »

Viel wichtiger als der Scoring ist mir nachg Ablauf der 6 Jahre meinen vollen Lohn wieder zu erhalten.

Es gibt noch andere Schuldnerverzeichnisse. Nicht nur die Schufa.

Ob man nach Erteilung der RSB je wieder ein unbeschriebenes Blatt ist, ist fraglich
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Steffnuss
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« Antworten #8 am: 27. November 2011, 21:52:10 »

Ich persönlich glaube ja das man bis an sein Lebensende "gebrandmarkt" ist. Aber was solls - Leben geht weiter.
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