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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:48:50 *
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Autor Thema: Nach der eröffnung der Privatinsolvenz wie gehts weiter?  (Gelesen 370 mal)
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wadlmaus
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« am: 17. Januar 2012, 11:34:53 »

Hallo!
Meine Privatinsolvenz wurde am 06.01.2012 eröffnet. Bis jetzt habe ich noch kein Kontakt von Truhänder bzw. einen Brief. Wie lange dauert er in Durchschnitt? :dntknw:Da mein Konto schon gesperrt ist weiß ich nicht was ich machen soll huh
Desweiteren möchte ich gene wissen wie es ist mit den Kontoauszügen. Ich habe letzten Monat mein Gehalt bekommen von mein neuen Arbeitgeber und noch restgehalt von mein alten Arbeitgeber sowie Alg2 dadurch ist eine überzahlung beim Jobcenter entstanden die ich gleich begleichen wollte dieses geht aber jetzt gerade
schlecht da das Konto gesperrt ist.
Noch eine Frage von meiner Tochter der Vater zahlt mal Unterhalt ein Monadt und dann wieder nicht wie wird das bei der Insolvenz angerechnet?
Die Betriebskostenabrechnung muß ich das Guthaben den Treuhänder abtretten und Urlaubsgeld?
Da ich ein geringes einkommen habe erhalte ich noch Alg2 zuschuß.
Ich weiß ich habe viele fragen und hoffe sehr das mir jemand helfen kann. gruebel gruebel gruebel
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Insoman
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« Antworten #1 am: 17. Januar 2012, 13:21:58 »

Im Eröffnungsbeschluss wurden Ihnen die Kontaktdaten des Treuhänders (TH) mitgeteilt.
Gerade wenn es aus der Eröffnung heraus zur Kontosperre gekommen ist, sollten Sie sich umgehend mit dem Büro des THs in Verbindung setzen.
Nach dortiger Vorlage Ihrer Kontoauszüge sollte das Konto freigegeben werden.
Dass der Vater Unterhalt unregelmäßig zahlt ist ärgerlich. Wenn es sich um den Mindestunterhalt handelt, ist davon auszugehen, dass Ihre Tochter Ihnen gegenüber voll unterhaltsberechtigt bleibt; Ihre erhöhte Pfändungsfreigrenze sehe ich nicht "in Gefahr".
Grundsätzlich schulden Sie die Betriebskostenerstatung an die Masse ("Neuvermögen im laufenden Insolvenzverfahren").
Ein verständiger TH könnte Ihnen die Erstattung belassen...(mit vieeeel Glück).
Urlaubsgeld ist unpfändbar, wenn es unmissverständlich als solches deklariert ist.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
wadlmaus
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« Antworten #2 am: 17. Januar 2012, 14:22:18 »

Danke für die Antwort biggrin

Wie ist es den mit den letzten Monat wo ich rest Gehalt von mein neuen Arbeitgeber bekommen habe und neues Gehalt. Wo ich noch was am Jobcenter zurückzahlen muß da ja eine Überzahlung stadtgefunden hat da war ich ja auch über die freigrenze.
Der Vater zahlt mal 50€ mehr nicht und das ja sehr selten.
Was will der Treuhänder den alles wissen ich habe garkeine Ahnung rougi rougi rougi
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