Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:49:09 *
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Autor Thema: Nachforderung vom Fa in der WVP  (Gelesen 338 mal)
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tuscanylea
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« am: 01. Dezember 2010, 20:23:29 »

Hallo Leute ich bin neu hier und möchte erstmal alle ganz herzlich grüssen.

Ich habe folgendes Problem:

Meine Frau befindet sich seit Mai 2010 in der WVP.

Sie wurde vor ca 4 Wochen aufgefordert die Steuererklärung für 2009 einzureichen.
Das hat sie getan und nun verlangt das FA mit Bescheid von 11/2010 eine Nachzahlung der Einkommenssteuer aus Gewerbeberieb.Die Forderung ist vom 01.01.2009 - 31.03.2009.

Die Insolvenz meiner Frau wurde im Juni 2009 eröffnet.

Ist dann die Forderung zur Nachzahlung vom FA nicht eine Insolvenzforderung ??

Besteht rein rechtlich die Schuld erst mit dem Steuerbescheid oder schon im Entstehungszeitraum ?

Mir geht es nur darum genau zu wissen ob die Forderung eine Insolvenzforderung ist.

Das Finanzamt hat sich trotz Kenntnis der Insolvenz nicht mit dem TH in Verbindung gesetzt.

Danke für Eure Hilfe


hier nochmal die Eckdaten:

Steuerberechnung vom 01.01.09 - 31.03.09
Steuerbescheid war von Ende November 2010
Verbraucherinsolvenz eröffnet im Juni 2009
WVP Mai 2010
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2010, 11:27:20 von tuscanylea » Gespeichert
horst69
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« Antworten #1 am: 02. Dezember 2010, 09:35:50 »

Da die Steuerschulden VOR Insolvenzeröffnung entstanden sind, werden diese auch von der Restschuldbefreiung erfasst, also keine Panik, alles gut !
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tuscanylea
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« Antworten #2 am: 02. Dezember 2010, 18:56:27 »

Hi,

danke für Deine Antwort.

Das haben wir dem FA und dem TH auch schon so mitgeteilt.
Finanzamt reagiert überhaupt nicht darauf und der Th weigert sich was zu machen....mit dem Argument das meine Frau ja schon in der WVP ist und da wird nichts mehr gemacht.....fertig.

Wie soll meine Frau denn jetzt verhalten ?

Haben schon über eine Beschwerde beim Insolvenzgericht nachgedacht
 dntknw dntknw dntknw dntknw
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Fallera
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« Antworten #3 am: 02. Dezember 2010, 19:04:56 »

Meiner Meinung nach muss von Ihrer Seite nichts unternommen werden! Wenn es sich um eine Insolvenzforderung handelt, so wird sie von der RSB erfasst auch wenn der Gläubiger nichts zur Tabelle angemeldet hat.
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tuscanylea
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« Antworten #4 am: 02. Dezember 2010, 19:09:49 »

Das hab ich mir ja auch so gedacht.

Finanzamt hat Zahlungsfrist bis 20.12. gesetzt
Die reagieren auf kein einziges Schreiben.

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. Dezember 2010, 19:09:49 »



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Henning1967
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« Antworten #5 am: 03. Dezember 2010, 13:55:04 »

Zitat
mit dem Steuerbescheid

Das dürfte eigentlich kein Steuerbescheid sein.
So war das bei mir.
Mein TH hatte meine Steuerbescheide wiedersprochen und es wurden Steuerberechnungen daraus.

Ich denke mal das Sie in der WVP dieses nun selber wiedersprechen sollte.

Gruss Henning  
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