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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:49:39 *
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Autor Thema: Nachträgliche Inkassokosten zahlen??  (Gelesen 1501 mal)
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bibu123


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« am: 12. Februar 2008, 09:15:44 »

Hallo!

Meine Frage:

Schuldner x hat einen Handy-Vetrag laufen.
Es wurde vergessen die monatlichen Rechnungen zu zahlen.
Es folgten Mahnungen.
Am 03.01.07 kam ein Inkasso-Schreiben beim Schuldner X an, mit der Aufforderung, dass die geforderten Beträge zu zahlen sind (einschliesslich Inkasso-Kosten).

Am 01.03.07 wurde rückwirkend der Vertrag (vom Handy-Anbieter direkt ) zum 01.01.07 aufgelöst.
Schuldner X hat seine ausstrehenden Schulden bis 01.01.07 gezahlt.

Muss er nun auch noch die Inkasso-Kosten zahlen, wenn das Schreiben von der Inkasso-Stelle erst am 03.01.07 ankam (datiert auch auf den 03.01.07) , der Vertrag aber rückwirkend zum 01.01.07 aufgelöst wurde???

 dntknw

Vielen Dank für jede Antwort!

LG, bibu123
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paps
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« Antworten #1 am: 12. Februar 2008, 19:14:40 »

Ohne genaue Vorkenntnis des Schriftwechsels mit dem Handyanbieter, schwierig zu beurteilen.

Da der 1.1. ein alllseits bekannter Feiertag ist, dürfte die Beauftragung des Inkasso vor Januar 2007 gelegen haben.
Zumal der Vertrag ja rückwirkend aufgehoben wurde.
Insofern wären die entstandenen Kosten zu zahlen, wenn nicht bereits vorher dem Handy-Provider bekannt war, das Zahlungsunfähigkeit besteht.

 
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bibu123


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« Antworten #2 am: 12. Februar 2008, 20:13:31 »

Ich habe nun dort angerufen (Inkasso-Büro):
Sie sagen, dass ihnen die Forderung auf jedenfall zustehen würde, weil die Zahlung (der reine Rechnungsbetrag) ja erst am 02.03.07 getätigt wurde. Und der Betrag ja eigentlich schon im November fällig war.
Nun müssen auch noch die Inkasso-Gebühren usw. beglichen werden, da es nichts damit zu tun hätte, wann der Handy-Betreiber den Vertrag rückwirkend aufgelöst hätte.
Nun weiss ich auch nicht mehr weiter.
Soll ich zahlen oder nicht??
Was komisch war:
Das Inkasso-Büro verringerte - aus sogenannter "Kulanz" den geforderten Betrag von 42,01 EUR auf 34,-- EUR. Warum???? Sind wir hier auf dem türkischen Basar??
Eine genaue Antwort darauf konnte mir nicht genannt werden. Seltsam seltsam! uneinsichtig
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bibu123


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« Antworten #3 am: 12. Februar 2008, 21:39:37 »

Wenn ich jetzt nochmal genau dadrüber nachdenke, dann komm ich immer mehr zu den Entschluss, dass ich mich irre und das Inkasso-Büro RECHT hat:


Die Hauptforderung war im Nov. 2006.
Das Inkasso-Schreiben kam am 03.01.2007 (mit Inkasso-Kosten).
Am 01.03.2007 kam die Kündigungsbestätigung zum 01.01.2007 vom Gläubiger.
Somit wurde erst am 03.03.2007 die Hauptforderung bezahlt (ohne Inkasso-Kosten).

Also müssen die Inkasso-Kosten DOCH gezahlt werden!

Oh mann, hab vor lauter hin und her ein Gehirnknoten!!!!!
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paps
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« Antworten #4 am: 12. Februar 2008, 23:20:08 »

Wenn es nur um die 34,- geht würde ich zahlen und gut ist.
Eventuell entwertete Titelrückgabe nicht vergessen
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Paps
 
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« Antworten #4 am: 12. Februar 2008, 23:20:08 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 13. Februar 2008, 12:42:39 »

Fragen über die Rechtmäßigkeit von Inkassogebühren bedürfen meiner unwesendlichen Meinung nach  einer rein philosophischen Betrachtung.  Im Ergebnis komme ich immer wieder auf:

"Gewerbsmäßiges Abzocken der Verbraucher mit real nicht existierenden Schadenpositionen".

Also weg mit den Nokia Handys und weg mit den Knebelverträgen.
Dann lebt es sich freier.

 
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