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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:53:08 *
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Autor Thema: Nachtragsverteilung  (Gelesen 654 mal)
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wildrose
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« am: 19. August 2009, 22:44:47 »


 Hallo....   

ich bin neu in diesem Forum und mich würde einmal interessieren, wie man erfahren kann, ob eine Nachtragsverteilung beantragt wurde oder nicht.

Ich habe im Februar 2007 Insolvenz angemeldet und befinde mich seit Februar 2008 in der WVP. Nun stand meinem Mann und mir für 2008 noch ein letztes mal die Eigenheimzulage zu. Meinem Mann (der nicht insolvent ist) wurde sie ausgezahlt, mir allerdings nicht.
Nach mehrmaligen telefonischen und schriftlichen Nachfragen wohin mein Teil der Eigenheimzulage überwiesen wurde, hat mir das Finanzamt nun endlich ( im August 2009) mitgeteilt, dass die Eigenheimzulage am 20.03.2008 an meine Treuhänderin ausgezahlt wurde. Kann ich sie nun auffordern, mir dieses Geld auszuzahlen oder steht es ihr zu (bzw. gehört es noch zur Masse).



Vielen Dank im voraus .........

Viele Grüße

wildrose

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paps
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« Antworten #1 am: 20. August 2009, 19:12:29 »

Schulden beim Finanzamt?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #2 am: 20. August 2009, 19:33:14 »

Der Übersichtlichkeit wegen wäre es sinnvoll gewesen, ein neues Thema zu eröffnen.

Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht am Beginn eines Kalenderjahres. Anfang 2008 war Ihr Verfahren noch nicht aufgehoben. Also gehört die Zulage rechtlich zur Insolvenzmasse. Meiner Meinung nach wird auch nicht gezwölftelt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung jedoch war offenbar Ihr Verfahren schon aufgehoben. Das Finanzamt hätte damit an Sie zahlen müssen.

Zwar ist wohl keine Nachtragsverteilung angeordnet (das geschieht per Gerichtsbeschluss, den auch der Schuldner erhält, ansonsten bei Gericht nachfragen) aber ich glaube nicht, dass gute Aussichten auf Auszahlung durch den TH an Sie bestehen. Zudem könnte der TH die Nachtragsverteilung auch jetzt noch beantragen.

Es empfiehlt sich also immer, den Aufhebungsbeschluss sofort an das FA weiterzuleiten.
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wildrose
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« Antworten #3 am: 20. August 2009, 22:09:02 »

Schulden beim Finanzamt?

Ja, auch Schulden beim Finanzamt und der Knappschaft (sind alle in der Insolvenz mit drin). Ich war früher selbständig mit einer kleinen Gebäudereiningungsfirma. Hab jetzt glücklicherweise wieder einen neuen Job gefunden und bin abhängig beschäftigt.

Dass das Finanzamt verrechnen darf, hab ich schon einmal gehört. Ich dachte jedoch die würden etwaige Guthaben dann einfach umbuchen. Nun gut, wenn das richtig ist, was Insokalle schreibt, will ich mich nicht weiter mit meiner Treuhänderin anlegen. Zumal ich ansonsten recht gut mit ihr auskomme. Ich überweise ihr einmal im Jahr den pfändbaren Betrag und fülle ihre Fragebögen für`s Gericht aus und das war`s.

Muß ich denn jetzt damit rechnen, dass mir künftige Erstattungen vom Finanzamt (falls ich welche erhalte) auch einbehalten werden? Eigenheimzulage ist jetzt ausgelaufen, aber wie sieht es mit Steuererstattungen aus? Ich habe beim Finanzamt keine neuen Schulden.

Vielen Dank im voraus..

wildrose rougi
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paps
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« Antworten #4 am: 21. August 2009, 20:39:17 »

Unter Suche und Finazamt werden sie fündig.
Kernaussage, dass FA kann in der WVP mit eigenen Forderunegn(Insolvenzforderungen) aufrechnen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #4 am: 21. August 2009, 20:39:17 »



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