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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:53:38 *
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Autor Thema: Nachtragsverteilung von Amts wegen  (Gelesen 317 mal)
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bonschi
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« am: 09. November 2011, 20:35:09 »

Hallo zusammen,

ich habe heute meinen Aufhebungsbeschluss erhalten.

Dort ist folgender Passus vermerkt:
Bezüglich der Steuererstattungsansprüche, bei denen der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens, d.h. bis zum Tag der Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens, verwirklicht worden ist, wird von Amts wegen die Nachtragsverteilung angeordnet. §203 InsO

Heißt das, das die Steuererstattung die ich in der Zeit bis zur Aufhebung des Verfahrens (also jetzt) erhalten habe (bzw. die sind direkt an den Treuhänder gegangen) mit in die Insolvenzmasse fließen bzw an den TH oder
auch zukünftige (die z.B. nächstes Jahr auch den Zeitraum des Verfahrens betreffen)??

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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 09. November 2011, 21:19:23 »

Das bedeutet, dass die Steuererstattung im Jahre 2012 für die Zeit bis zum Entscheidungstermin dem Treuhänder zusteht und der Rest Ihnen. Also, bei Entscheidungsdatum 31.10.2011 gehören 10 Monate dem TH und zwei Ihnen. Das Ganze läßt sich für andere Daten entsprechend taggenau ausrechnen. Teilen Sie das so dem FA bei der Steuererkärung mit, dann rechnen die es entsprechend auseinander und überweisen gleich richtig.
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bonschi
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« Antworten #2 am: 09. November 2011, 21:33:49 »

Danke für die flotte Antwort - dann bleibt mir ja zumindest ein Teil
im Nächsten Jahr.

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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 09. November 2011, 21:42:47 »

Jo, und ab Erklärungsjahr 2013 gehört alles Ihnen.
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Es grüßt der Alte
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