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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:54:12 *
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Autor Thema: Nachweisen das man zum früheren Zeitpunkt NICHT zahlungsunfähig war  (Gelesen 416 mal)
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Deloona79
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« am: 28. September 2011, 14:33:29 »

Wie schon in der Überschrift angegeben,würde ich gerne wissen wie man glaubhaft nachweisen kann,dass man zum Zeitpunkt eines Finazierungsantrags NICHT zahlungsunfähig war. Es reicht doch sicherlich nicht aus,wenn man bis dahin noch Schufa-technisch ne reine Weste hatte,oder? Danke für Eure Antworten.
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Insoman
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« Antworten #1 am: 28. September 2011, 14:42:02 »

ein wichtiges zusätzliches Indiz ist sicherlich die Höhe des seinerzeitigen Einkommens und die damals bereits bestandenen Zahlungsverpflichtungen..
Wenn hier kein Missverhältnis bestand, ist nicht von ZU auszugehen.
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Fallera
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« Antworten #2 am: 28. September 2011, 14:49:43 »

ein wichtiges zusätzliches Indiz ist sicherlich die Höhe des seinerzeitigen Einkommens und die damals bereits bestandenen Zahlungsverpflichtungen..
Wenn hier kein Missverhältnis bestand, ist nicht von ZU auszugehen.

Das sollte doch alles von der Bank zum Zeitpunkt des Antrags geprüft worden sein! Ansonsten ist der Beweis schwer! Genauso schwer ist es allerdings für die Bank das Gegenteil zu beweisen!
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doktor mabuse
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« Antworten #3 am: 28. September 2011, 15:04:28 »

Hallo,

sehe ich ähnlich wie Fallera, wenn die Bank die Finanzierung "schönrechnet" um das Geschäft zu machen und alle Angaben zum Antragszeitpunkt stimmten, dann sehe ich da keine Gefahr. Auch wenn höhere Zahlungsverpflichtungen bestanden ist es dadurch aber nicht verboten, sich eine Finanzierung einzuholen, bzw. abzuschliessen, z.B. wegen einer Umschuldung. Wenn dann noch dazu die Schufa stimmt - was gibt es dann noch auszusetzen? Das mögliche unternehmerische Risiko trägt die Bank, in aller Regel wird man ja auch noch zum Abschluß einer Restschuldversicherung gedrängt, um den Kredit zu erhalten.

Also, Ruhe bewahren, Sie sind in einer guten Position.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Insoman
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« Antworten #4 am: 29. September 2011, 00:35:42 »

Hoffentlich war keine "unvollständige" Selbstauskunft im Spiel.. rougi
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« Antworten #4 am: 29. September 2011, 00:35:42 »



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Deloona79
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« Antworten #5 am: 29. September 2011, 06:07:06 »

Danke für Euro Antworten. @Insoman.. Nein,weder "unvollständig" noch "falsche Angaben".
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