Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 22:54:21 *
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Autor Thema: Nachzahlung,Abfindungen  (Gelesen 1523 mal)
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skymaster
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« am: 04. Mai 2010, 23:30:18 »

Moinsen biggrin
mal ne frage,
wenn mann die 6 Jahre hinter sich hat,und keine Pfändungen mehr laufen, man/frau danach eine
Nachzahlung oder teilabfindung in Aussicht hat,muss die auch Abgetretten werden??
Wäre nett wenn mir jemand dazu ein paar Tips geben könnte thumbup

vielen Dank im voraus
Skymaster
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deagle
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« Antworten #1 am: 05. Mai 2010, 13:14:29 »

Die Abtretungserklärung erlischt exakt 6 Jahre nach eröffnung des Verfahrens.

Beispiel
Verfahrenseröffnung am 04.05.2005, Abfindungszahlung erfolgt am 05.05.2011 = Zahlung verbleibt eim (ehemaligen) Insolaner
Verfahrenseröffnung am 04.05.2005, Abfindungszahlung erfolgt am 03.05.2011 = Zahlung geht zum Treuhänder

Für alle Zahlungen während der Inso gilt der Tag ab dem über die Zahlung verfügt werden kann.
« Letzte Änderung: 05. Mai 2010, 13:16:06 von deagle » Gespeichert
skymaster
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« Antworten #2 am: 06. Mai 2010, 02:50:23 »

 :respekt:hallo,erst einmal danke für die prompte Antwort.
möchte noch mal nachfragen damit ich nichts falsch weiter gebe.
1.Letzte Pfändung 08.2010 Nachzahlung 11.2010 => Insolaner darf die Zahlung behalten?
2.die Nachzahlung taucht am Jahresende auf der Steuererklärung ja auf. Muss er Nachzahlen?
3.Die Person will 2011 Arbeitszeit Verkürzung machen, würde eine 5 Stellige  Summe als Teilabpfindung bekommen.=>   Sie darf diese  behalten?

Habe ich das so richtig Verstanden??

Vorab nochmals vielen Dank für die Hilfestellung

Mfg
skymaster   thumbup
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deagle
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« Antworten #3 am: 06. Mai 2010, 04:36:38 »

Irgendwann wurde das Insolvenzverfahren mittels Beschluss eröffnet, nehmen wir als Datum den 01.12.2005.
Dann folgt in der Regel die Ankündigung der Restschuldbefreiung und ein paar Wochen später die Aufhebung des Verfahrens (und damit der Beginn der WVP)

Ab diesem Tag greift die Abtretungserklärung nach § 287 InsO
"(2) Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt...."

d.H. die Abtretungserklärung erlischt automatisch am 02.12.2011 (nach sechs Jahren) ohne das es dazu eines gesonderten Beschlusses bedarf.

Wenn ich deinen Fall richtig deute wurde das Verfahren irgendwann in 08/2004 eröffnet.
Somit endet die Abtretungserklärung automatisch irgendwann in 08/2010.

Kommt die Abfindungszahlung nun in 11/2010 zur Auszahlung, unterliegt sie damit wieder der vollen Verfügungsgewalt des (ehemaligen) Schuldners.

Dabei spielt es auch keine Rolle wann der Grundstein für die Abfindungszahlung gelegt wurde, der Aufhebungsvertrag kann heute schon unterzeichnet werden.

Zu deinen eigentlichen Fragen...
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skymaster
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« Antworten #4 am: 07. Mai 2010, 00:57:03 »

Hy deagle,
absolut Klasse das es Leute wie Dich gibt, die einem in solchen Situationen echt ehrliche Tipps oder
Ratschläge gibt. Hat mir echt weiter geholfen und Bedanke mich recht herzlich.

als dann weiter so echt super
Gruß Sky
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« Antworten #4 am: 07. Mai 2010, 00:57:03 »



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« Antworten #5 am: 07. Mai 2010, 18:40:48 »

Aber Achtung.
Die Aussage trifft nur zu, wenn das Verfahren tatsächlich nach § 200 InsO aufgehoben wurde.
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« Antworten #6 am: 08. Mai 2010, 11:41:03 »

Ich halte es nicht für ratsam, den Auszahlungszeitpunkt willkürlich ohne trifftigen Grund nach hinten zu verschieben.
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deagle
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« Antworten #7 am: 08. Mai 2010, 13:54:55 »

Ich halte es nicht für ratsam, den Auszahlungszeitpunkt willkürlich ohne trifftigen Grund nach hinten zu verschieben.

?? falscher Thread?
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Insokalle
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« Antworten #8 am: 08. Mai 2010, 17:43:04 »

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« Antworten #9 am: 08. Mai 2010, 20:03:50 »

und wo regelt die InsO wo und wann eine Nachzahlung/Abfindungszahlung fällig wird?
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paps
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« Antworten #10 am: 08. Mai 2010, 20:08:04 »

Das Problem(von Insokalle) liegt darin, dass der normale Auszahlungszeitpunkt in der Abtretungsphase liegen könnte.

Das Verschweigen (und Verschieben) von abgetretenen Bezügen führt zur Versagung.

Darauf läuft es wohl  hinaus.
« Letzte Änderung: 09. Mai 2010, 19:56:56 von paps » Gespeichert

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« Antworten #11 am: 08. Mai 2010, 21:18:57 »

Hallo,

wo hat den Sky geschrieben dass die Abfindung willkürlich ohne Begründung nach hinten verschoben wird?
Wurde mit keiner Silbe erwähnt.
Es wäre ein Gag in der Insorechtssprechung wenn die Versagung ausgesprochen würde weil der Schuldner, der nach § 295 (1) InsO zur Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet, ist diese erfüllt.
Würde der Schuldner nämlich eher in Teilzeit gehen würde er zwar die Abfindung erhalten die, zumindest teilweise, ins TH - Vermögen gehört, bekommen und im gleichen Moment gegen die Obliegenheiten des § 296 (1) InsO verstossen weil er nicht mehr Vollzeit tätig ist.
Wo liegt denn da nun ein Gläubigerschädigendes Verhalten des Schuldners?

Gruß
Exberliner

« Letzte Änderung: 08. Mai 2010, 21:21:03 von Exberliner » Gespeichert
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