ich denke da könntest du schlechte Karten haben. Die Bank kann ja das Geld mit deren Forderungen aufrechnen.

Wenn du das geld überhaupt behalten darfst. Meiner Meinung nach ist das Masserelevant, denn wie du ja selber geschrieben hast, bist du wieder berufstätig und es handelt sich ja dann um "Vermögen". Und wenn es sich um ALG1 handelt, darf dies auch gepfändet werden.
Theoretisch könnte der IV das Geld von der Bank einfordern (Gläubigerbevorzugung) und es dann an alle verteilen.
Vielleicht ist ja hier jemand anderer Meinung??